Wareneinfuhren aus Israel: Aktualisierung präferenzbegünstigter Orte

Die Europäische Kommission hat auf ihren Internet-Seiten die Liste der präferenzrechtlich nicht begünstigten Orte mit den siebenstelligen Postleitzahlen mit Stand Juni 2024 aktualisiert.
Gemäß einer von der EU und Israel geschlossenen „Technischen Vereinbarung“ werden auf allen in Israel ausgestellten oder ausgefertigten Präferenzursprungsnachweisen die Postleitzahl und der Name der Stadt, des Dorfes oder des Industriegebiets angegeben, in der/dem die ursprungsverleihende Herstellung stattgefunden hat;
Die Zollbehörden der Mitgliedstaaten prüfen, ob die Postleitzahlen auf den ihnen vorgelegten israelischen Ursprungsnachweisen mit einer der Postleitzahlen übereinstimmen, die in der ihnen von der Kommission zur Verfügung gestellten Liste der nicht präferenzberechtigten Orte aufgeführt sind, und lehnen die Präferenz ab, wenn dies der Fall ist.
Weitere Informationen finden Sie auf der entsprechenden Website der Europäischen Kommission.
Stand: 23.07.2024
Quelle: Zoll.de