Neues allgemeines Präferenzsystem der EU

Die APS-Verordnung ist ein einseitiges Handelsinstrument, mit dem Einfuhrzölle für Waren aus gefährdeten Ländern mit niedrigem Einkommen in die EU aufgehoben oder gesenkt werden, um die Beseitigung der Armut, die nachhaltige Entwicklung und die Teilnahme dieser Länder an der Weltwirtschaft zu fördern.
Mit dem Kommissionsvorschlag wird das APS der EU stärker auf die Armutsbekämpfung und die Steigerung der Exportchancen von Ländern mit niedrigem Einkommen ausgerichtet. Er soll Anreize für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in einkommensschwachen Ländern schaffen und bietet neuen Raum für ein Engagement in Fragen des Umweltschutzes und der guten Regierungsführung. Das Europäische Parlament und der Rat werden den Vorschlag nun erörtern. Die derzeitige APS-Verordnung läuft am 31. Dezember 2023 aus. Nach ihrer Annahme wird die neue APS-Verordnung ab dem 1. Januar 2024 gelten.
Der neue APS-Rahmen stärkt die Möglichkeiten der EU, Handelspräferenzen zu nutzen, um wirtschaftliche Chancen zu schaffen und die nachhaltige Entwicklung zu fördern. Der modernisierte Rahmen erweitert auch die Gründe für die Rücknahme der APS-Präferenzen der EU im Falle schwerwiegender und systematischer Verstöße. Neben den grundlegenden Menschenrechts- und Arbeitsübereinkommen, die bereits abgedeckt sind, umfasst der Vorschlag auch Umwelt- und Good-Governance-Übereinkommen.

Das neue APS stellt sicher, dass die Handelspräferenzen den Ländern zugute kommen, die sie am dringendsten benötigen:

  • Gewährleistung eines reibungslosen Übergangs für alle Länder, die in den nächsten zehn Jahren den Status eines am wenigsten entwickelten Landes (LDC) verlieren werden. Sie können die als Anreiz konzipierte Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung (APS+) beantragen, wenn sie sich zu strengen Nachhaltigkeitsstandards verpflichten und somit großzügige Zollpräferenzen für den Zugang zum EU-Markt beibehalten können.
  • Maximierung der Möglichkeiten für Länder mit niedrigem Einkommen, vom APS zu profitieren, indem die Schwellenwerte für die Graduierung von Produkten (d. h. die vorübergehende Aussetzung der Zollpräferenzen für sehr wettbewerbsfähige Produkte) um zehn Prozentpunkte gesenkt werden, was den großen Industrieproduzenten in Sektoren, in denen sie sehr wettbewerbsfähig zugute kommt
  • Erweiterung der Liste der internationalen Übereinkommen, die eingehalten werden müssen, um zwei zusätzliche Menschenrechtsinstrumente über die Rechte von Menschen mit Behinderungen und die Rechte des Kindes, zwei Arbeitsrechtsübereinkommen über Arbeitsinspektionen und den dreiseitigen Dialog sowie ein Governance-Übereinkommen über grenzüberschreitende organisierte Kriminalität.
  • Schaffung eines klar definierten Rahmens für die Anpassung der derzeitigen APS+-Begünstigten an die neuen Anforderungen, wobei ein angemessener Übergangszeitraum vorgesehen und die Vorlage von Umsetzungsplänen verlangt wird.

Der neue APS-Vorschlag unterstreicht die Bedeutung der Einhaltung von Normen zum Klimawandel und zum Umweltschutz:

  • Einführung der Möglichkeit, APS-Vorteile bei schwerwiegenden und systematischen Verstößen gegen die Grundsätze der Übereinkommen über den Klimawandel und den Umweltschutz zu entziehen.
  • Die Liste der internationalen Übereinkommen, die APS+-Länder ratifizieren müssen, wird über die derzeitigen sieben Umwelt- und Klimainstrumente hinaus erweitert und umfasst nun auch das Pariser Abkommen.

Das neue APS wird flexibler:

  • Verbesserungen bei der Überwachung der Einhaltung der APS+-Anforderungen sowie mehr Transparenz und Einbeziehung der Zivilgesellschaft in die Anwendung des APS;
  • ein neues Dringlichkeitsverfahren für die Rücknahme von Präferenzen, wenn in einem begünstigten Land unter außergewöhnlich schwerwiegenden Umständen, z. B. bei schwerwiegenden Verstößen gegen internationale Normen, eine schnelle Reaktion erforderlich ist;
  • eine Bewertung der sozioökonomischen Auswirkungen einer vorgeschlagenen Rücknahme, um etwaige negative Auswirkungen auf gefährdete Bevölkerungsgruppen zu berücksichtigen.

Hintergrund:

Das APS der EU ist ein handels- und entwicklungspolitisches Instrument, das seit 1971 in Kraft ist. Der derzeitige APS-Rahmen basiert auf der Verordnung (EU) Nr. 978/2012 vom 25. Oktober 2012. Das System bietet Waren, die aus Ländern mit niedrigem Einkommen ausgeführt werden, einen leichteren Zugang zum EU-Markt, indem Einfuhrzölle abgeschafft oder gesenkt werden. Niedrigere Zölle ermöglichen es diesen Ländern, ihre Ausfuhren in die EU zu steigern und so zu ihrem Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beizutragen. Der präferenzielle Zugang zum EU-Markt hilft den Ländern mit niedrigem Einkommen auch, zusätzliche Einnahmen zu erzielen, die sie zur Diversifizierung ihrer Wirtschaft reinvestieren können.

Die EU bietet drei APS-Regelungen an:

  • EBA (Everything But Arms) für die am wenigsten entwickelten Länder, die für alle Produkte außer Waffen und Munition zoll- und quotenfreien Zugang zum EU-Markt erhalten.
  • Standard-APS für Länder mit niedrigem und niedrigem bis mittlerem Einkommen, denen eine teilweise oder vollständige Beseitigung der Zölle auf zwei Drittel der Zolllinien gewährt wird.
  • APS+, die als Anreiz konzipierte Sonderregelung für nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung, bei der die Zölle für die gleichen Zolltarifpositionen wie im Falle des Standard-APS auf 0 % gesenkt werden. Die gefährdeten Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen, die 27 internationale Konventionen (32 im neuen Vorschlag) in den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umwelt- und Klimaschutz sowie verantwortungsvolle Staatsführung umsetzen, profitieren von dieser Regelung.
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Stand: 26.10.2021