Wirtschafts-Delegationsreise von Bundesministerin Svenja Schulze nach Indien, 15. bis 18. September 2024

Bundesministerin Svenja Schulze reist vom 15. bis 18. September 2024 mit einer Wirtschaftsdelegation nach Indien. Im Fokus der Reise steht die Partnerschaft mit Indien beim Ausbau Erneuerbarer Energien und die Stärkung des wirtschaftlichen Engagements in diesem Bereich.
Die Bundesministerin für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Svenja Schulze, MdB, plant, vom 15. bis 18. September 2024 in Begleitung einer Wirtschafts- und Pressedelegation sowie Abgeordneten des Deutschen Bundestages zur RE-INVEST nach Gandhinagar in Indien zu reisen.
Aufgrund seines wirtschaftlichen Potenzials ist Indien unverzichtbar für die Bewältigung des Klimawandels und bietet auch für die deutsche Wirtschaft große Chancen. Indien hat ambitionierte Ziele beim Ausbau Erneuerbarer Energien und möchte bis 2030 seine Kapazität zur Erzeugung Erneuerbarer Energien auf 450 GW verdreifachen. Das indische Ministry for New and Renewable Energy (MNRE) organisiert deshalb in diesem Jahr zum vierten Mal seine Flaggschiffkonferenz RE-INVEST, die vom 16. – 18. September in Gandhinagar im indischen Bundesstaat Gujarat stattfinden wird. Von indischer Seite werden 30.000 Teilnehmende aus den verschiedenen Erneuerbare-Energien-Branchen aus Indien, Regierungsvertreter*innen und internationale Gäste erwartet. Das BMZ wird in diesem Jahr gemeinsam mit diversen deutschen, indischen und internationalen Partnern eine Indo-German Platform for Investments in Renewable Energies Globally in die RE-INVEST integrieren.
Am Sonntag (15.09.) wird Ministerin Schulze mit einer Regierungsmaschine nach Ahmedabad/Gujarat fliegen.
Am Montag (16.09.) erfolgt die Teilnahme an der Eröffnung der Konferenz durch PM Modi sowie der Launch der Indo-German Platform for Investments in Renewable Energies Globally.
Anschließend wird Bundesministerin Schulze den deutschen Pavillon und die auf dem Ausstellungsgelände vertretenen deutschen Unternehmen besuchen.
Am darauffolgenden Tag (17.09.) nimmt sie an weiteren Veranstaltungen im Rahmen der Konferenz teil und führt bilaterale Gespräche mit Mitgliedern der indischen Regierung. Daneben bietet sich die Gelegenheit für bilaterale B2B- und B2G-Meetings im Beisein von Mitgliedern der deutschen und indischen Regierung.
Am Mittwoch (18.09.) plant die Ministerin Besuche von Projekten der Entwicklungszusammenarbeit mit Wirtschafts- und Energiebezug sowie von Unternehmensrepräsentanzen ortsansässiger Firmen. Am Nachmittag fliegt sie zurück nach Berlin, wo sie am späten Abend (Ortszeit) wieder landen wird.
An der Mitreise Interessierte haben die Möglichkeit, ihre Interessenbekundung per Mail mit nebenstehender ausgefüllter Formatvorlage bis zum 31. Juli 2024 zu übermitteln.
Die abgefragten Informationen dienen als Grundlage für die Auswahl der Wirtschaftsdelegation durch die Bundesministerin für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und werden
vertraulich behandelt. Bei der Auswahl der Wirtschaftsdelegation
berücksichtigt das BMZ folgende Kriterien:
Allgemeine Kriterien:
  • Aktivitäten im Bereich Erneuerbare Energien / Energiewende
  • Bestehende oder geplante Geschäftsbeziehungen nach Indien
  • aktuelle Projekte mit Flankierungsbedarf in Indien
  • Berücksichtigung einer regionalen und sektoralen Mischung der Unternehmen
  • ausgewogene Mischung aus Großunternehmen sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen
  • Unternehmen mit Bezug zu den genannten Programmschwerpunkten.
Da möglichst viele interessierte Unternehmen berücksichtigt werden sollen, ist jeweils nur eine Interessenbekundung je Unternehmen möglich. Nur Unternehmen mit vollständig ausgefülltem
Interessenbekundungsformular können in den Kreis der Interessenten aufgenommen werden. Zusätzliche Anlagen zum Interessenbekundungsformular können nicht berücksichtigt werden.
Eine Information über die Zustimmung zur Mitreise erfolgt möglichst frühzeitig mit einer Einladung durch das BMZ. Erst zu diesem Zeitpunkt werden weitere Details (u. a. Flugrouten und -preise) übermittelt.
Reisekosten sind selbst zu tragen. Soweit sich die Rahmendaten ändern oder die Reise – ggf. auch kurzfristig – ganz oder teilweise abgesagt wird, kann das BMZ keine Kosten für beispielsweise Hotel, Flug oder Stornierungsgebühren übernehmen.
Für Rückfragen steht Ihnen Herr Joachim Turre, BMZ, joachim.turre@bmz.bund.de zur Verfügung.
Stand: 25.07.2024
Quelle: DIHK