Teilnahme an EU-Umfrage zu Artikel 12g der Russlandembargo-Verordnung
Im Nachgang zu einem Austausch zwischen der EU-Kommission, der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft gibt es die Möglichkeit, an einer Umfrage der EU-Kommission zu Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russlandembargo-Verordnung) teilzunehmen.
Die Umfrage bietet eine wichtige Gelegenheit, um auf bestehende Herausforderungen im Zusammenhang mit der sogenannten No-Russia-Clause aufmerksam zu machen und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Wir möchten Sie daher ermutigen, sich selbst aktiv zu beteiligen.
Wichtiger Hinweis:
Bevor Sie an der Umfrage teilnehmen können, ist eine Registrierung auf der angegebenen Webseite erforderlich.
Bevor Sie an der Umfrage teilnehmen können, ist eine Registrierung auf der angegebenen Webseite erforderlich.
Zugang zur Umfrage:
EU-Umfrage zu Artikel 12g
EU-Umfrage zu Artikel 12g
Frist:
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme bis spätestens 24. November möglich ist.
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme bis spätestens 24. November möglich ist.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Eine hohe Beteiligung ist entscheidend, um Veränderungen voranzutreiben.
Stand: 15.11.2024
Quelle: DIHK
Quelle: DIHK