Teilnahme an EU-Umfrage zu Artikel 12g der Russlandembargo-Verordnung

Im Nachgang zu einem Austausch zwischen der EU-Kommission, der Bundesregierung und der deutschen Wirtschaft gibt es die Möglichkeit, an einer Umfrage der EU-Kommission zu Artikel 12g der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Russlandembargo-Verordnung) teilzunehmen.
Die Umfrage bietet eine wichtige Gelegenheit, um auf bestehende Herausforderungen im Zusammenhang mit der sogenannten No-Russia-Clause aufmerksam zu machen und Verbesserungsvorschläge einzubringen. Wir möchten Sie daher ermutigen, sich selbst aktiv zu beteiligen.
Wichtiger Hinweis:
Bevor Sie an der Umfrage teilnehmen können, ist eine Registrierung auf der angegebenen Webseite erforderlich.
Zugang zur Umfrage:
EU-Umfrage zu Artikel 12g

Frist:
Bitte beachten Sie, dass die Teilnahme bis spätestens 24. November möglich ist.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung! Eine hohe Beteiligung ist entscheidend, um Veränderungen voranzutreiben.

Stand: 15.11.2024
Quelle: DIHK