Berufsausbildungsvertrag

Die IHK Braunschweig stellt Musterformulare für den Berufsausbildungsvertrag und den Antrag auf Eintragung zum Download bereit. Die Musterformulare stehen zurzeit nur als PDF-Dokument zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass ab dem 1. August 2024 ein neuer Musterausbildungsvertrag zu nutzen ist. Das Formular finden Sie auf dieser Seite unten.

Das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) wurde am 23. Juli 2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Einige der neuen Regelungen hatten Auswirkungen auf den DIHK-Musterausbildungsvertrag.

Folgende Änderungen wurden nun nachträglich an dem aktuellen Musterausbildungsvertrag vorgenommen:

Beim Antrag auf Eintragung werden die Angaben zum Auszubildenden und gesetzlichen Vertreter zusammenhängend abgefragt.Die Angaben zum Ausbildenden und Ausbilder erfolgen davon getrennt auf einer weiteren Seite.

An allen Stellen wird zuerst die E-Mail-Adresse und dann die Telefonnummer abgefragt.

Im Antrag auf Eintragung und im Ausbildungsvertrag gibt es nun zwei Spalten für die Angaben beider gesetzlichen Vertreter.
Das müssen Sie beachten:
  • Der Antrag auf Eintragung ist vom Ausbildungsbetrieb zu unterzeichnen.
  • Die zwei Exemplare des Berufsausbildungsvertrages müssen im Original von den Vertragsparteien unterschrieben werden. Ein Exemplar ist dem Auszubildenden auszuhändigen.
  • Der Antrag auf Eintragung im Original und eine Kopie des Berufsausbildungsvertrages sind der IHK Braunschweig so schnell wie möglich vollständig ausgefüllt einzureichen.
  • Bei einigen neuen Ausbildungsberufen (z. B. Kaufmann/-frau für Büromanagement) müssen bei Vertragsabschluss Wahlqualifikationen im Berufsausbildungsvertrag festgelegt werden.
  • Nach erfolgter Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse erhält der Ausbildungsbetrieb zwei Eintragungsbestätigungen.
  • Eine Eintragungsbestätigung muss der Ausbildungsbetrieb der/dem Auszubildenden bzw. deren gesetzlichem Vertreter aushändigen.
  • Bei erstmaliger Aufnahme der Ausbildung, bei einem Ausbilderwechsel oder der Änderung personenbezogener Angaben des Ausbilders/der Ausbilderin muss der IHK Braunschweig eine Ausbilderkarte eingereicht werden.
  • Bei Jugendlichen muss die Kopie der Bescheinigung über die Erstuntersuchung gem. § 32 Abs. 1 Jugendarbeitsschutzgesetz beigefügt werden
  • Denken Sie bitte daran, Ihre Auszubildenden rechtzeitig in der Berufsschule anzumelden. Die aktuellen Anmeldevordrucke finden Sie jeweils auf der Homepage der Berufsschule.
Bitte beachten Sie, dass in dem aktualisierten Formular für die Ausbildungsverträge die Ausbildungszeit in den Ausbildungsverträgen unter § 1 einzutragen ist.

Bitte beachten Sie auch, dass auf Grundlage des BBiG seit dem 01.01.2021 in allen Ausbildungsverträgen die Betriebsnummer der Ausbildungsstätte nach § 18i Absatz 1 oder § 18k Absatz 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch anzugeben ist.

Hier gelangen Sie zum Berufsausbildungsvertrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 868 KB)(Stand 10/2024).