Ausbilderkarte

Die hohen Anforderungen an die berufliche Ausbildung können nur durch qualifizierte Ausbilder erfüllt werden. Wer ausbilden möchte, muss persönlich und fachlich geeignet sein und eine berufs- und arbeitspädagogische Eignung nachweisen.
Die IHK Braunschweig prüft das Vorliegen dieser Voraussetzungen anhand der Angaben auf der Ausbilderkarte samt beigefügten Nachweisen, die bei erstmaliger Ausbildung, bei einem Ausbilderwechsel bzw. bei der Änderung personenbezogener Daten der IHK Braunschweig vorgelegt werden muss.
Die Ausbilderkarte/n sind ausgefüllt und rechtsverbindlich unterschrieben zusammen mit den Nachweisen über die fachliche Eignung (Kopie des Prüfungszeugnisses) und berufs- und arbeitspädagogische Eignung (Kopie des Zeugnisses über die bestandene Ausbilderprüfung/ Meisterprüfung bzw. Befreiungsurkunde) einzureichen.
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