Europäische Sozialfonds (ESF Plus) Fachkursförderung
Was ist die ESF-Fachkursförderung?
Das Förderprogramm der ESF-Fachkursförderung wurde im Rahmen des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) ab 1. Januar 2022 neu aufgelegt und die Förderkonditionen wurden zum 1. September 2023 verbessert. Mit dem Förderprogramm Fachkurse schafft das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg Anreize für eine breitenwirksame berufliche Qualifizierung von Erwerbstätigen. Die rasanten strukturellen Veränderungen in der Wirtschaft, besonders die Digitalisierung und der Weg zu einer klimaneutralen Wirtschaft bringen gravierende Veränderungen und tendenziell steigende Qualifikationsanforderungen in der Arbeitswelt mit sich. Hinzu kommt der demografische Wandel, der von den Beschäftigten verlangt, sich länger in ihrem Job fit zu halten.
Der beruflichen Weiterbildung kommt bei der Bewältigung dieser Herausforderungen eine große Bedeutung zu. Sie wird zu einem zentralen Element im Hinblick auf den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit jedes Einzelnen. Lebenslanges Lernen
wird zu einem ständigen Begleiter des Arbeitslebens.
Erwerbstätige aus kleinen und mittleren Unternehmen stehen im Fokus dieses überbetrieblich konzipierten Förderangebots. Sie profitieren in der Regel nicht von firmeninternen Fortbildungsangeboten, sind jedoch genauso von den sich ändernden Qualifikationsanforderungen betroffen.
Eine Bezuschussung der Teilnahmegebühren von Kursen zur beruflichen Anpassungsfortbildung soll eine Kursteilnahme attraktiver machen.
Der beruflichen Weiterbildung kommt bei der Bewältigung dieser Herausforderungen eine große Bedeutung zu. Sie wird zu einem zentralen Element im Hinblick auf den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit jedes Einzelnen. Lebenslanges Lernen
wird zu einem ständigen Begleiter des Arbeitslebens.
Erwerbstätige aus kleinen und mittleren Unternehmen stehen im Fokus dieses überbetrieblich konzipierten Förderangebots. Sie profitieren in der Regel nicht von firmeninternen Fortbildungsangeboten, sind jedoch genauso von den sich ändernden Qualifikationsanforderungen betroffen.
Eine Bezuschussung der Teilnahmegebühren von Kursen zur beruflichen Anpassungsfortbildung soll eine Kursteilnahme attraktiver machen.
Wer kann gefördert werden?
Folgende Fördervoraussetzungen gelten für den Erhalt der ESF-Fachkursförderung
- Beschäftigte aus Unternehmen, wobei entweder der Beschäftigungsort oder der Wohnort der Teilnehmenden in Baden-Württemberg liegen muss.
- Unternehmer, Freiberufler sowie Existenzgründer, die ihren Unternehmenssitz oder Wohnsitz in Baden-Württemberg haben.
- Gründungswillige, die in Baden-Württemberg wohnhaft oder beschäftigt sind.
- Wiedereinsteiger, die in Baden-Württemberg wohnhaft sind.
Nicht förderfähig sind
- Beschäftigte von Bund, Ländern, Stadt- und Landkreisen sowie von Städten und Gemeinden (Beschäftigte von rechtlich selbständigen Unternehmen, die aus Mitteln der öffentlichen Hand getragen werden, sind förderfähig).
- Beschäftigte von Transfergesellschaften
Diese zielgruppenspezifischen Voraussetzungen gelten bei der Anmeldung durch die Teilnehmenden selbst und auch bei der Anmeldung durch den Arbeitgeber. Auch Selbstzahlende müssen einer der genannten Zielgruppen angehören. Die mehrfache Teilnahme an bezuschussten Weiterbildungsmaßnahmen ist möglich.
Wie wird gefördert?
Eine Vielzahl von Lehrgängen und Seminaren der beruflichen Weiterbildung in baden-württembergischen Bildungseinrichtungen wird durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, finanziert von der Europäischen Union.
Auch die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben erhält für ihre Lehrgänge hieraus Fördermittel. Und als Teilnehmende können Sie ab September 2023 von den erhöhten Konditionen profitieren, diese betragen 30% (bisher 25%) bzw. ab dem vollendeten 55. Lebensjahr 70% (bisher 50 %) der Lehrgangskosten. Personen ohne Berufsabschluss werden mit 70% (bisher 50%, unabhängig vom Alter der Teilnehmernden) gefördert. Das Kriterium "ohne Berufsabschluss" erfüllen Teilnehmer/innen, die keine abgeschlossene Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf und auch keinen Studienabschluss haben. Wenn ein ausländischer Abschluss in Deutschland (noch) nicht anerkannt ist, wird die Voraussetzung "ohne Berufsabschluss" ebenfalls erfüllt.
Wie erhält man die ESF-Fachkursförderung?
Die ESF-Fachkursförderung gibt es nicht für alle Maßnahmen. Deshalb sind die Seminare und Lehrgänge (mindestens 8 Unterrichtseinheiten, maximal 160 UE), die über die ESF-Fachkursförderung kofinanziert werden der Kategorie ESF-Fachkursförderung zugeordnet unter Lehrgänge. Die Formulare "Fragebogen für Teilnehmende" sowie "Zielgruppenabfrage Förderprogramm Fachkurse" erhalten Sie rechtzeitig vor Lehrgangsbeginn durch uns. Die Formulare benötigen wir zeitnah ausgefüllt und unterschrieben zurück, um eine Förderung gewähren zu können.
Wie lange läuft das Förderprogramm?
Die ESF-Fachkursförderung wird durch die IHK Bodensee-Oberschwaben jedes Jahr beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, finanziert von der Europäischen Union und dem Land Baden-Württemberg, neu beantragt.