Aufstiegsstipendium
Was ist das Ziel der des Aufstiegsstipendiums?
Das Aufstiegsstipendium will besonders begabte Erwachsene in ihrer beruflichen Entwicklung unterstützen. Durch die Veränderungen im Bereich der Hochschulzugangsberechtigung haben sich hier die Chancen deutlich verbessert. Über diese Stipendium kann nun die Chance des akademischen Erststudiums (berufsbegleitend oder in Vollzeit) finanzielle Unterstützung erfahren – und das ganze ohne Altersbegrenzung.
Im Fokus des Programms stehen vor allem diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung (Techniker, Meister oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben. Auch jene, die vor, während oder nach ihrer Ausbildung die schulische Hochschulreife erlangt haben, sind förderberechtigt.
Im Fokus des Programms stehen vor allem diejenigen, die ihre Hochschulzugangsberechtigung durch mehrjährige Berufserfahrung, Anerkennung einer besonderen fachlichen Begabung (Begabtenprüfung, Eignungsprüfung) oder eine berufliche Fortbildung (Techniker, Meister oder vergleichbare Abschlüsse) erworben haben. Auch jene, die vor, während oder nach ihrer Ausbildung die schulische Hochschulreife erlangt haben, sind förderberechtigt.
Welche finanzielle Unterstützung können Sie erhalten?
Das Programm ist Teil der Begabtenförderung, auch hier werden die Mittel für das Weiterbildungsstipendium vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung gestellt.
Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule – sowohl berufsbegleitend wie auch in Vollzeit – gefördert. Die Rahmenbedingungen sind:
Mit dem Aufstiegsstipendium wird ein Erststudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule – sowohl berufsbegleitend wie auch in Vollzeit – gefördert. Die Rahmenbedingungen sind:
- für Vollzeitstudierende beträgt das Stipendium monatlich 861 Euro zuzüglich 80 Euro Büchergeld. Darüber hinaus ist eine Betreuungspauschale für Kinder unter 14 Jahren möglich. Die Förderung ist sowohl einkommens- wie vermögensunabhängig.
- Berufsbegleitend Studierende können jährlich 2.700 Euro zur Finanzierung des Studiums erhalten.
Unter welchen Voraussetzungen ist eine Aufnahme
in das Stipendiatenprogramm möglich?
Folgende Voraussetzungen sind erforderlich, um sich um die Aufnahme in das Stipendiatenprogramm bewerben zu können:
- es muss eine abgeschlossene Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung vorliegen.
- Die Berufserfahrung muss mindestens zwei Jahre betragen (nach Abschluss der Ausbildung und vor der Bewerbung um Aufnahme in das Programm).
- Es darf noch kein Hochschulabschluss vorliegen.
- Die besondere Leistungsfähigkeit in Ausbildung und Beruf muss nachgewiesen werden (durch die Note der Abschlussprüfung, durch die besonders erfolgreiche Teilnahme an einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers).
Die Bewerbung erfolgt über ein dreistufiges Auswahlverfahren.
Wann sind die Bewerbungstermine?
Es gibt drei Bewerbungszeitpunkte pro Jahr: März, Juni und Oktober. Auf diese kann man sich mittels der Online-Bewerbung melden. Die Dauer zwischen Bewerbung und Entscheidung über die Aufnahme ins Stipendiatenprogramm beträgt etwa drei Monate. Nach Aufnahme in das Stipendiatenprogramm verpflichtet sich der Stipendiat, das Studium innerhalb eines Jahres zu beginnen.
Dieses Stipendiatenprogramm wird direkt über die „Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung“ abgewickelt, ebenso ist die Stiftung Ansprechpartner für Informationen und Nachfragen.