Aufstiegs-BAföG
Was ist das Aufstiegs-BAföG?
Das Förderprogramm „Aufstiegs-BAföG“ bietet finanzielle Unterstützung für Weiterbildungsmaßnahmen, die auf eine öffentlich-rechtliche Prüfung vorbereiten, also nicht nur für den Meister, sondern auch für Fachwirte-, Fachkaufleute-, Techniker- und Betriebswirtequalifizierungen.
Ziel dieses Förderprogramms ist, die kontinuierliche, berufsbezogene Weiterentwicklung von Fachkräften zu unterstützen und damit der Wirtschaft die dringend benötigten Fachkräfte zur Verfügung zu stellen.
Wer kann gefördert werden?
Fachkräfte aus Handwerk, Industrie, Handel und Dienstleistung, die sich auf einen Fortbildungsabschluss vorbereiten möchten, können diese Aufstiegsförderung beantragen. Wichtig ist aber, dass der angestrebte Abschluss nicht bereits vorhanden sein darf. Für die Förderung besteht auch keine Altersgrenze.
Wie wird gefördert?
Das dritte Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) setzt ein starkes Zeichen für die Attraktivität der beruflichen Bildung.
- Der Zuschussanteil beträgt 50 Prozent.
- Der mögliche Erlass des restlichen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungskosten bei Bestehen der Prüfung beträgt 50 Prozent.
- Auch Bachelorabsolventen, die ein zusätzliche Aufstiegsqualifizierung anstreben, können das Aufstiegs-BAföG erhalten.
Das AFBG kurz und knapp:
Das "Aufstiegs-BAföG" unterstützt die Erweiterung und den Ausbau beruflicher Qualifizierung, stärkt damit die Fortbildungsmotivation des Fachkräftenachwuchses und bietet über den Darlehensteilerlass hinaus für potenzielle Existenzgründer einen Anreiz, nach erfolgreichem Abschluss der Fortbildung den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen und Arbeitsplätze zu schaffen.
Das Internetportal zum "Aufstiegs-BAföG" gibt umfassende Antworten auf die wichtigsten Fragen.
Die Förderung nach dem Aufstiegs-BAföG muss bei den kommunalen Ämtern für Aufstiegsförderung beantragt werden.
Bei Anfragen per Email nutzen Sie bitte das Postfach pruefungslehrgaenge@weingarten.ihk.de