Geprüfter Technischer Fachwirt

Was ist ein geprüfter Technischer Fachwirt/eine geprüfte Technische Fachwirtin?

Als erfahrener Praktiker verfügt der Technische Fachwirt über eine mehrjährige Berufserfahrung, sei es im technischen oder kaufmännischen Bereich. Durch eine umfassende berufliche Weiterbildung hat er sein Wissen systematisch erweitert und vertieft. Der Technische Fachwirt mit technischer Grundausbildung und Praxis ist in der Lage, betriebswirtschaftliche und kaufmännische Aspekte seines Betriebes in Zusammenhang mit dem produzierenden Bereich zu sehen, Betriebsabläufe komplex zu erkennen und in der Praxis zu koordinieren. Der kaufmännisch orientierte Technische Fachwirt hingegen erkennt durch sein erworbenes Grundlagen Wissen aus dem naturwissenschaftlich-technischen Bereich die Produktionsabläufe im gesamtwirtschaftlichen Zusammenhang und beachtet bei seiner Tätigkeit die technischen Aspekte.

Lehrgangsinhalte im Überblick

Folgende Inhalte werden vermittelt:
Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Volks- und Betriebswirtschaft
  • Rechnungswesen
  • Recht und Steuern
  • Unternehmensführung
Technische Qualifikationen
  • Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
  • Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
  • Fertigungs- und Betriebstechnik
Handlungsspezifische Qualifikationen
  • Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
  • Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
  • Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
  • Führung und Zusammenarbeit

Lehrgangsinhalte im Detail

Wirtschaftsbezogene Qualifikationen
  • Volkswirtschaftliche Grundlagen
  • Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken
  • Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen
  • Unternehmenszusammenschlüsse
Volks- und Betriebswirtschaft
  • Volkswirtschaftliche Grundlagen
  • Betriebliche Funktionen und deren Zusammenwirken
  • Existenzgründung und Unternehmensrechtsformen
  • Unternehmenszusammenschlüsse
Rechnungswesen
  • Grundlegende Aspekte des Rechnungswesens,
  • Finanzbuchhaltung,
  • Kosten- und Leistungsrechnung,
  • Auswertung der betriebswirtschaftlichen Zahlen
  • Planungsrechnung
Recht und Steuern
  • Rechtliche Zusammenhänge
  • Steuerrechtliche Bestimmungen
Unternehmensführung
  • Betriebsorganisation
  • Personalführung
  • Personalentwicklung
Technische Qualifikationen
Naturwissenschaftliche und technische Grundlagen
  • Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen, Anlagen und Prozesse sowie auf Mensch und Umwelt, zum Beispiel bei Oxidations- und Reduktionsvorgängen, thermischen Einflüssen, galvanischen Prozessen, mechanischen Bewegungsvorgängen, elektrotechnischen, hydraulischen und pneumatischen Antriebs- und Steuerungsvorgängen
  • Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt,
  • Berechnen betriebs- und fertigungstechnischer Größen bei Belastungen und Bewegungen
  • Anwenden von statistischen Verfahren und Durchführen von einfachen statistischen Berechnungen sowie deren graphische Darstellung
Technische Kommunikation und Werkstofftechnologie
  • Technologie der Werk- und Hilfsstoffe überblicken
  • Prüfverfahren für Werkstoffe kennen
  • Lesen von technischen Zeichnungen einschließlich technischer Dokumentationen unter Berücksichtigung der Zeichnungsnormen
  • aus Zeichnungen Funktionen von Einzelteilen erkennen und deren Zusammenwirken beurteilen
Fertigungs- und Betriebstechnik
  • Festlegen der anzuwendenden Fertigungsverfahren im Hinblick auf Betriebsmittel, Werk- und Hilfsstoffe einschließlich der Ermittlung der erforderlichen technischen Daten
  • Unterscheiden von Arten der Fügetechniken unter Berücksichtigung von unterschiedlichen Verfahren
  • Planen, Einleiten und Überwachen von frist- und situationsgerechten Instandhaltungsmaßnahmen
  • Beurteilen von Auswirkungen auf den Fertigungsprozess beim Einsatz neuer Werkstoffe, Verfahren und Betriebsmittel
  • Beurteilen der numerischen Steuerungstechnik beim Einsatz von Werkzeugmaschinen, bei der Programmierung und Organisation des Fertigungsprozesses unter Nutzung von Informationen aus rechnergestützten Systemen
  • Überblicken der Einsatzmöglichkeiten von Automatisierungssystemen einschließlich der Handhabungs-, Förder- und Speichersysteme
  • Verstehen der Informationen aus verknüpften, rechnergestützten Systemen der Konstruktion und Fertigung
Handlungsspezifische Qualifikationen
Absatz-, Materialwirtschaft und Logistik
  • Marktforschung kennen
  • Wirkmechanismen der Preispolitik verstehen
  • Produktpolitik kennen
  • Distributionspolitik erläutern
  • Kommunikationspolitik anwenden
  • Beschaffungslogistik anwenden
  • Produktionslogistik aufbereiten
  • Distributionslogistik mitwirken
  • Entsorgungslogistik kennen
Produktionsplanung, -steuerung und -kontrolle
  • Organisation der Produktion überblicken
  • Produktionsprogrammplanung durchführen
  • Arbeits- und Zeitwirtschaft anwenden
  • Arbeitsablaufgestaltung umsetzen
  • Arbeitsplatzgestaltung überblicken
  • Fertigungssteuerung durchführen
  • Produktionsüberwachung durchführen
Qualitäts- und Umweltmanagement sowie Arbeitsschutz
  • interne und externe Bedeutung des Qualitätsmanagements erkennen
  • Umweltschutztechniken und deren rechtliche Grundlagen kennen
  • Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit unter Berücksichtigung der rechtlichen Grundlagen sicherstellen
Führung und Zusammenarbeit
  • Zusammenarbeit, Kommunikation und Kooperation verstehen
  • Mitarbeitergespräche durchführen
  • Konfliktmanagement anwenden
  • Mitarbeiterförderung umsetzen
  • Ausbildung planen und durchführen,
  • Moderation von Projektgruppen vorbereiten und durchführen
  • Präsentationstechniken einsetzen

Zielgruppe des Lehrgangs

(vergleiche auch § 2 der Prüfungsordnung, Zulassungsvoraussetzungen)
Zur Prüfung in den Prüfungsteilen „Wirtschaftbezogene Qualifikationen" oder „Technische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten mindestens dreijährigen kaufmännischen, verwaltenden oder gewerblich-technischen Ausbildungsberuf
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis im kaufmännischen oder gewerblich-technischen Bereich
oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  • den erfolgreichen Abschluss der Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen" und „Technische Qualifikationen", der nicht länger als fünf Jahre zurückliegt
und
  • in den in Absatz 1 Nummer 1 bis 3 genannten Fällen ein weiteres Jahr Berufspraxis.
Bei Anfragen per Email nutzen Sie bitte das Postfach pruefungslehrgaenge@weingarten.ihk.de