Logistikmeister

Was ist ein Geprüfter Logistikmeister/eine Geprüfte Logistikmeisterin?

Geprüfte Logistikmeister/-innen planen, steuern und überwachen logistische Prozesse unter Beachtung wirtschaftlicher, technischer und rechtlicher Anforderungen. Sie wirken mit bei der Konzeption, Gestaltung und Weiterentwicklung logistischer Prozesse, sowie bei der Spezifikation und Einführung von technischen Systemen. Sie stellen sich auf Änderungen in der Logistik, neue Formen der Arbeitsorganisation sowie auf neue Anforderungen der Organisationsentwicklung, Personalführung und -entwicklung ein. Sie nehmen in unterschiedlichen logistischen Bereichen und Tätigkeitsfeldern Sach-, Organisations- und Führungsaufgaben wahr.

Lehrgangsinhalte im Überblick

Folgende Inhalte werden vermittelt:

Berufs- und arbeitspädagogischer Teil (AEVO)

Grundlegende Qualifikationen
  • Rechtsbewusstes Handeln
  • Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Zusammenarbeit im Betrieb
  • Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
Handlungsspezifische Qualifikation
  • Logistikprozesse
  • Betriebliche Organisation und Kostenwesen
  • Führung und Personal

Lehrgangsinhalte im Detail

Grundlegende Qualifikationen

Rechtsbewusstes Handeln
  • Berücksichtigen arbeitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen bei der Gestaltung individueller Arbeitsverhältnisse und bei Fehlverhalten von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, insbesondere unter Berücksichtigung des Arbeitsvertragsrechts, des Tarifvertragsrechts und betrieblicher Vereinbarungen
  • Berücksichtigen der Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes, insbesondere der Beteiligungsrechte betriebsverfassungsrechtlicher Organe
  • Berücksichtigen rechtlicher Bestimmungen hinsichtlich der Sozialversicherung, der Entgeltfindung sowie der Arbeitsförderung
  • Berücksichtigen arbeitsschutz- und arbeitssicherheitsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen in Abstimmung mit betrieblichen und außerbetrieblichen Institutionen
  • Berücksichtigen der Vorschriften des Umweltrechts, insbesondere hinsichtlich des Gewässer- und Bodenschutzes, der Abfallbeseitigung, der Luftreinhaltung und der Lärmbekämpfung, des Strahlenschutzes und des Schutzes vor gefährlichen Stoffen
  • Berücksichtigen einschlägiger wirtschaftsrechtlicher Vorschriften und Bestimmungen, insbesondere der Produktverantwortung, der Produkthaftung sowie des Datenschutzes.
Betriebswirtschaftliches Handeln
  • Berücksichtigen der ökonomischen Handlungsprinzipien von Unternehmen unter Einbeziehung volkswirtschaftlicher Zusammenhänge und sozialer Wirkungen
  • Berücksichtigen der Grundsätze betrieblicher Aufbau- und Ablauforganisation
  • Nutzen der Möglichkeiten der Organisationsentwicklung
  • Anwenden von Methoden der Entgeltfindung und der kontinuierlichen betrieblichen Verbesserung
  • Durchführen von Kostenrechnungen sowie Anwenden von Kalkulationsverfahren
Anwenden von Methoden der Information, Kommunikation und Planung
  • Erfassen, Analysieren und Aufbereiten von Prozess- und Produktionsdaten mittels EDV-Systemen und Bewerten visualisierter Daten
  • Bewerten von Planungstechniken und Analysemethoden sowie deren Anwendungsmöglichkeiten
  • Anwenden von Präsentationstechniken
  • Erstellen von technischen Unterlagen, Entwürfen, Statistiken, Tabellen und Diagrammen
  • Anwenden von Projektmanagementmethoden
  • Auswählen und Anwenden von Informations- und Kommunikationsformen einschließlich des Einsatzes entsprechender Informations- und Kommunikationsmittel
Zusammenarbeit im Betrieb
  • Beurteilen und Fördern der beruflichen Entwicklung Einzelner unter Beachtung des bisherigen Berufsweges und unter Beachtung persönlicher und sozialer Gegebenheiten
  • Beurteilen und Berücksichtigen des Einflusses von Arbeitsorganisation und Arbeitsplatz auf das Sozialverhalten und das Betriebsklima sowie Ergreifen von Maßnahmen zu deren Verbesserung
  • Beurteilen von Einflüssen der Gruppenstruktur auf das Gruppenverhalten und die Zusammenarbeit sowie Entwickeln und Umsetzen von Alternativen
  • Auseinandersetzen mit eigenem und fremdem Führungsverhalten, Umsetzen von Führungsgrundsätzen
  • Anwenden von Führungsmethoden und -techniken einschließlich Vereinbarungen entsprechender Handlungsspielräume, um Leistungsbereitschaft und Zusammenarbeit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu fördern
  • Fördern der Kommunikation und Kooperation durch Anwenden von Methoden zur Lösung betrieblicher Probleme und sozialer Konflikte
Berücksichtigung naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten
  • Berücksichtigen der Auswirkungen naturwissenschaftlicher und technischer Gesetzmäßigkeiten auf Materialien, Maschinen, Mensch und Umwelt
  • Berechnen technischer Größen unter Berücksichtigung von Normen, Sicherheitsvorschriften und Umweltvorschriften für Lagerung, Umschlag und Transport
  • Verwenden unterschiedlicher Energieformen im Betrieb sowie Beachten der damit zusammenhängenden Auswirkungen auf Mensch und Umwelt

Handlungsspezifische Qualifikation

Logistikprozesse
  • Logistikkonzepte - Darstellen des Einflusses logistischer Abläufe auf die Wertschöpfungskette
  • Mitwirken bei der Entwicklung von logistischen Gesamtprozessen unter Einbeziehung von Teilprozessen sowie Erkennen von Zielkonflikten
  • Berücksichtigen von Unternehmenszielen, Marktbedingungen und Kundenbedürfnissen
  • Erarbeiten, Analysieren und Präsentieren von Ablaufkonzepten und des Informationsflusses für den eigenen Verantwortungsbereich
  • Mitwirken bei Kapazitätsplanungen
  • Mitwirken bei der Erarbeitung von Leistungsvorgaben für Geräte, Anlagen und Dienstleistungen und bei deren Auswahl
Betriebliche Organisation und Kostenwesen
  • Planen, Erfassen, Analysieren und Bewerten der arbeitsbereichsbezogenen Kosten
  • Überwachen und Einhalten zugeteilter Budgets
  • Beeinflussen der Kosten insbesondere unter Berücksichtigung der Prozessoptimierung
  • Hinwirken auf kostenbewusstes Handeln der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
  • Mitarbeit bei der Erarbeitung relevanter Kennzahlen für das Logistikcontrolling und deren Nutzung zur Bewertung und Optimierung logistischer Prozesse unter Einbeziehung der Kosten- und Leistungsrechnung
  • Vorbereiten arbeitsbereichsbezogener kostenrelevanter Entscheidungen
Führung und Personal
Personalführung
  • Ermitteln und Bestimmen des qualitativen und quantitativen Personalbedarfs unter Berücksichtigung technischer und organisatorischer Veränderungen
  • Auswahl und Einsatz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unter Berücksichtigung ihrer persönlichen und fachlichen Eignung sowie der betrieblichen Anforderungen
  • Erstellen von Anforderungsprofilen, Stellenplanungen und -beschreibungen sowie von Funktionsbeschreibungen
  • Delegieren von Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung
  • Fördern der Kommunikations- und Kooperationsbereitschaft
  • Anwenden von Führungsmethoden und -mitteln zur Bewältigung betrieblicher Aufgaben und zum Lösen von Problemen und Konflikten
  • Beteiligen der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen am kontinuierlichen Verbesserungsprozess
  • Einrichten, Moderieren und Steuern von Arbeits- und Projektgruppen
  • Berücksichtigen der rechtlichen und organisatorischen Rahmenbedingungen beim Einsatz von Fremdpersonal und Fremdfirmen
Personalentwicklung
  • Festlegen von Personalentwicklungszielen
  • Durchführen von Potenzialeinschätzungen nach vorgegebenen Kriterien und unter Anwendung entsprechender Instrumente und Methoden
  • Ermitteln des Personalentwicklungsbedarfs und Veranlassen von Umsetzungsmaßnahmen
  • Überprüfen und Bewerten der Ergebnisse aus Maßnahmen der Personalentwicklung
  • Beraten, Fördern und Unterstützen von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung

Zielgruppe des Lehrgangs


(vergleiche auch § 3 der Prüfungsordnung, Zulassungsvoraussetzungen)
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf aus dem Bereich der Logistik
oder
  • eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem sonstigen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis
oder
  • eine mindestens vierjährige Berufspraxis
Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
  • das Ablegen des Prüfungsteils „Grundlegende Qualifikation", das nicht länger als fünf Jahre zurück liegt
  • im Fall des Absatzes 1 Nummer 1 mindestens ein Jahr Berufspraxis und im Fall des Absatzes 1 Nummer 2 insgesamt mindestens zwei Jahre Berufspraxis.
Bei Anfragen per Email nutzen Sie bitte das Postfach pruefungslehrgaenge@weingarten.ihk.de