Prüfergewinnung

Die IHK Bodensee-Oberschwaben führte im Bereich der Höheren Berufsbildung im Jahr 2022 insgesamt 2.702 Einzelprüfungen in 19 unterschiedlichen Fortbildungsprofilen inklusive der Wiederholungsprüfungen durch. Um weiterhin qualitativ hochwertige und praxisnahe Fortbildungsprüfungen durchführen zu können, benötigen wir Ihre Unterstützung als ehrenamtliche Prüferin und Prüfer.

Gestalten Sie die berufliche Bildung mit!

Das System der beruflichen Bildung steht für praxisnahe und handlungsorientierte Prüfungen in Aus- und Weiterbildung. Die Qualität der künftigen Fach- und Führungskräfte hängt maßgeblich vom Niveau der Prüfung ab. Aus diesem Grund ist es sehr wichtig, dass sich hoch qualifizierte Fach- und Führungskräfte aus der Wirtschaft zur Verfügung stellen und für die Wirtschaft im Bereich der Höheren Berufsbildung prüfen.
Als Prüfer haben Sie die Gelegenheit, die berufliche Bildung maßgeblich mitzugestalten:
  • Praxisnähe: Sie tragen mit Ihrem Engagement dazu bei, die IHK-Prüfungen der Höheren Berufsbildung praxisnah auszurichten, indem Sie aktuellen Erfahrungen aus Ihrer täglichen Praxis einbringen
  • Qualität: Sie sichern die Qualität in Ihrer Branche, indem Sie mit Ihrer Kompetenz und Ihrem Anspruch das Niveau der Prüfung auf einem praxisadäquaten hohen Level halten und damit für eine positive Kompetenzentwicklung zugunsten unserer Wirtschaft sorgen
  • Selbstverwaltung: Sie unterstützen die Selbstverwaltung der regionalen Wirtschaft, indem Sie die künftigen Fach- und Führungskräfte prüfen und diese damit in ihrer Kompetenzentwicklung unterstützen
  • Erfahrungswerte: Sie sammeln wertvolle Erfahrungen, die für die Aus- und Weiterbildung in Ihrem eigenen Unternehmen nützlich sind – zu prüfen bedeutet auch, sich selbst weiterzubilden. Zudem erhalten Sie Zugang zu einem regionalen Netzwerk von Institutionen und Firmen Ihrer Branche.
Dies sind auch wesentliche Gründe dafür, dass die meisten Unternehmen ihre Mitarbeiter für diese wichtige ehrenamtliche Tätigkeit zumindest für einen gewissen Umfang freistellen.

Wie werde ich Prüfer?

Auf der Arbeitgeberseite muss nicht unbedingt der Chef selbst im Prüfungsausschuss mitwirken. Es kann auch eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter in geeigneter Position von der Unternehmensleitung beauftragt und der IHK vorgeschlagen werden.
Interessierte Arbeitnehmer, die in einer Gewerkschaft organisiert sind, können sich an ihre Gewerkschaft wenden. Die Gewerkschaft benennt dann der IHK die Vertreter der Arbeitnehmer.
Lehrkräfte setzen sich mit der jeweiligen Schulleitung in Verbindung. Die IHK beruft dann auf Vorschlag der Schulleitung. Bei Fortbildungsprüfungen können sich Dozenten direkt an die IHK wenden.

Welche Aufgaben haben Prüfende?

  • Die Vorbereitung auf die Prüfung
    und das damit verbundene Einlesen in Prüfungsordnung, Verordnung, Rahmenlehrplan und vorangegangene Prüfungsaufgaben sowie das Vertraut machen mit Aufgabenstellungen und das Erarbeiten von Fragestellungen entsprechend den Taxonomie-Stufen.
  • Die Beurteilung der Prüfungsleistung
    bei schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Prüfungen. Hierbei wird durch schriftliche Aufgaben, praktische Tätigkeiten, ein fallbezogenes Fach- oder Situationsgespräch die Prüfungsleistung erbracht und durch die individuelle Bewertung und Dokumentation der Prüfenden festgehalten.
  • Die Beurteilung von fachspezifischen Projektarbeiten
    Hierbei wird die Prüfungsleistung durch die Erstellung einer schriftlicher Ausarbeitung und eines Fachgesprächs erbracht und von den Prüfenden auf Umsetzbarkeit geprüft.
  • Die Nachbereitung
    umfasst die Zusammenführung der einzeln dokumentierten Bewertungen und die Beschlussfassung des Gesamtergebnisses durch den Prüfungsausschuss.
Neben der schriftlichen, mündlichen und/oder praktischen Prüfung kann das Aufgabengebiet von Prüfenden noch weitere Punkte umfassen:
  • Prüfungszulassungen prüfen
  • Erstellung von Prüfungsaufgaben
  • Beschluss von Prüfungsaufgaben
  • Teilnahme an Sitzungen des Prüfungsausschusses zur Vorbereitung und Abstimmung der Prüfungen
  • Aufsichtsführung bei schriftlichen Prüfungen
  • Stellungnahmen im Falle von Widersprüchen gegen das Prüfungsergebnis

Voraussetzungen für die Tätigkeit als IHK-Prüfer

Um sich im Prüfungsausschuss zu engagieren, sollten Sie folgende Voraussetzungen mitbringen:
  • Fachkompetenz (Ausbildung/Fortbildung im Fortbildungsprofil oder mindestens vergleichbare Qualifikation)
  • Mehrjährige Berufspraxis
  • Berufliche Tätigkeit/Erfahrung im Bereich der abzunehmenden Prüfung
  • Methodische und berufspädagogische Fähigkeiten (z. B. durch erfolgreiche AEVO-Prüfung nachzuweisen)
  • Genauigkeit, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbewusstsein, Termintreue, Loyalität, Verschwiegenheit (IHK-Prüfungen sind grundsätzlich nicht öffentlich)
  • Persönliche Eignung, um Menschen zu prüfen (§ 29 BBiG)
  • Die Bereitschaft, sich immer auf dem aktuellsten Stand der Entwicklungen in Ihrer Branche zu halten, sich auf die jeweiligen Prüfungen vorzubereiten, sowie kooperativ und konstruktiv mit der IHK zusammen zu arbeiten, sind Notwendigkeiten für die verantwortungsvolle Aufgabe der Prüfenden.

Aufwandsausgleich

Als IHK-Prüfer erhalten Sie selbstverständlich eine Entschädigung für Ihren Zeitaufwand, die Fahrtkosten und für sonstige prüfungsbezogene Auslagen.
Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Erläuterung zur Entschädigung.

Bedarf an Prüfenden in folgenden Fortbildungsprofilen

  • Geprüfter Betriebswirt
  • Geprüfter Technischer Betriebswirt
  • Geprüfter Bilanzbuchhalter
  • Geprüfter Personalfachkaufmann
  • Geprüfter Fachwirt für Einkauf
  • Geprüfter Fachwirt für Büro- und Projektorganisation
  • Geprüfter Fachwirt im E-Commerce
  • Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen
  • Geprüfter Handelsfachwirt
  • Geprüfter Industriefachwirt
  • Geprüfter Technischer Fachwirt
  • Geprüfter Wirtschaftsfachwirt
  • Geprüfter Industriemeister, Fachrichtung Pharmazie
  • Geprüfter Industriemeister, Fachrichtung Metall
  • Geprüfter Industriemeister, Fachrichtung Mechatronik
  • Geprüfter Industriemeister, Fachrichtung Elektrotechnik
  • Geprüfter Logistikmeister
  • Ausbildung der Ausbilder (AEVO)
  • Elektrofachkraft in der Industrie
  • Geprüfter Aus- und Weiterbildungspädagoge
  • Geprüfter IT-Projektleiter

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann werden Sie IHK-Prüfer und gestalten und sichern Sie die Qualität der Höheren Berufsbildung und kommen Sie gerne per Mail oder Telefon auf uns zu.
Gender-Hinweis: Mit der männlichen Schreibweise sprechen wir grundsätzlich alle Geschlechter an.