Mitarbeiterentsendung in die Schweiz: Rechtsvorschriften

Region Bodensee-Oberschwaben:
Kostenfreie Online-Informationsveranstaltung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) am 18. April.
Die IHK Bodensee-Oberschwaben bietet am 18. April von 14 bis 16 Uhr eine kostenfreie Online-Veranstaltung zu den Rechtsvorschriften für die Mitarbeiterentsendung in die Schweiz an.
Die Durchführung von Montagearbeiten, Werklieferungen, Werkleistungen und sonstige Dienstleistungen sind ein wichtiger Bestandteil der Auslandsaktivitäten deutscher Unternehmen in der Schweiz.
An die Durchführung sind rechtliche, steuerliche und administrative Auflagen geknüpft, deren Nichteinhaltung teuer ist und sogar strafrechtliche Konsequenzen haben kann.
Zu beachten sind die Meldepflicht der entsandten Arbeitnehmer inklusive der Schutzvorschriften des Arbeitsrechts sowie die umsatzsteuerliche Abwicklung der Leistungen.
Die Online-Veranstaltung richtet sich an Geschäftsführer und Sachbearbeiter von Unternehmen, die Dienstleistungen in der Schweiz erbringen.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ihk.de/bodensee-oberschwaben, Kennziffer: 2.DLS.24.1
Medieninformation Nr. 33/2024