EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR): Theorie trifft Praxis
Region Bodensee-Oberschwaben:
Kostenfreie Praxisveranstaltung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben am 12. November in Weingarten.
Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) veranstaltet am 12. November, von 13 bis 16 Uhr in der IHK in Weingarten, einen Workshop zur Umsetzung der EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EU-Deforestation Regulation, EUDR) in Unternehmen.
Die EUDR-Verordnung verpflichtet Unternehmen, bei der Einfuhr, der Ausfuhr und dem Inverkehrbringen in der EU ab dem 30. Dezember 2024 für alle relevanten Rohstoffe und Produkte den Nachweis zu erbringen, dass in der Lieferkette keine Entwaldung stattfindet und die einschlägigen Rechtsvorschriften im Produktionsland eingehalten werden. Diese Verordnung regelt die Erfolgspflicht – relevante Produkte dürfen ohne Sorgfaltserklärung und Nachweis nicht in die EU importiert, in Verkehr gebracht oder aus der EU exportiert werden. Relevante Rohstoffe sind Holz, Rinden, Ölpalme, Soja, Kakao, Naturkautschuk, Kaffee. Von der Verordnung betroffene Unternehmen sind Importeure, Händler, Hersteller und Exporteure der relevanten Produkte.
Im Workshop werden die Elemente der Verordnung erörtert und die Pflichten der betroffenen Unternehmen vorgestellt und es wird die praktische Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen diskutiert. Eine Anmeldung ist zwingend erforderlich.
Medieninformation Nr. 102/2024