E-Rechnung: Was ändert sich ab 2025?

Region Bodensee-Oberschwaben:
Kostenfreie Online-Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) am 10. Juli.
Ab 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen im inländischen B2B-Bereich verpflichtet, elektronische Rechnungen nach neuen Vorgaben zu empfangen, ab 2027 müssen sie auch E-Rechnungen ausstellen. Die Online-Veranstaltung der Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) am Mittwoch, 10. Juli, von 10 bis 11.30 Uhr, dient zur Einführung in das Thema E-Rechnung und gibt einen Ausblick auf das zukünftige sogenannte „Digital Reporting“. Es werden auch die zulässigen Formate besprochen und die Ausnahmen von der E-Rechnungspflicht.
„Die Veränderungen haben weitreichende Auswirkungen auf die unternehmerische Praxis und die Geschäftsprozesse“, so Christina Palm, Leiterin Recht und Steuern / International bei der IHK. Es bieten sich gleichzeitig Chancen zur Optimierung und Automatisierung der Finanzbuchhaltung.
Christopher-Ulrich Böcker von der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft informiert über die europäischen Entwicklungen zur E-Rechnung (ViDA-Richtlinienvorschlag) und die entsprechenden Änderungen im Umsatzsteuergesetz.
Weitere Informationen und Anmeldung unter https://veranstaltungen.unikam.de/weingarten.ihk.de/termin/22690.

Medieninformation Nr. 62/2024