Damit IT-Security nicht zum VersäumNIS-2 wird: Welche Unternehmen sind von der NIS2 betroffen?

Region Bodensee-Oberschwaben:
Die Industrie- und Handelskammer Bodensee-Oberschwaben (IHK) bietet am 8. Oktober von 11 bis 12 Uhr ein kostenfreies Webinar zur bevorstehenden NIS-2-Richtlinie an, die Vorgaben zu Sicherheitsmaßnahmen eingesetzter IT-Technik gibt.
Das europäische Parlament hat mit der NIS-2 beschlossen, weitere Unternehmen in Sachen IT-Sicherheit in die Pflicht zu nehmen. Alle EU-Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinie bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umsetzen. Demzufolge wird ab 18. Oktober 2024 kontrolliert. Die Richtlinie enthält Vorgaben zu Sicherheitsmaßnahmen eingesetzter Informationstechnik und soll zur Erhöhung der Cyber-Resilienz dienen. In Zeiten steigender Security-Vorfälle und Angriffe liegt dies im Interesse aller verantwortungsvollen Unternehmer.
Viele IT- und Sicherheitsverantwortliche müssen in puncto Risikomanagement nun den Turbo einschalten und gleichzeitig den Durchblick wahren. In seinem Vortrag zeigt Sven Hillebrecht von der Adlon Intelligent Solution GmbH auf, wie Unternehmen ein pragmatisches Risiko- und Cyber Security-Management aufbauen können. Egal ob von NIS-2 direkt betroffen oder nicht. IT-Security ist und bleibt unternehmerische Verantwortung!
Was umfasst NIS-2, welche Folgen hat es in der Praxis und wer ist (zukünftig) betroffen? Welche Risikomanagement- und IT-Sicherheits-Maßnahmen müssen ergriffen werden? Wie gelingt umfassende IT-Security? Welche Technologien und XDR-Konzepte eignen sich? Auf diese und weitere Fragen wird der Referent im Webinar genauer eingehen.
Weitere Informationen und Anmeldung unter www.ihk.de/bos.
Medieninformation Nr. 91/2024