Hinweise zur Behandlung von Gebühren im Bereich Weiterbildung

Für Fortbildungsprüfungen fällt eine Prüfungsgebühr an. Die Höhe der Prüfungsgebühr richtet sich nach dem zum Zeitpunkt der Prüfung geltenden Gebührentarif der IHK Bodensee-Oberschwaben, der Gebührenordnung der IHK Bodensee-Oberschwaben (vergleiche hierzu Nr. 70894 unter www.weingarten.ihk.de) sowie der Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungs- und AEVO-Prüfungen (vergleiche hierzu Nr. 1938352 (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 134 KB) unter www.weingarten.ihk.de).
Bitte beachten Sie, dass insbesondere
  • bei einer verspäteten Anmeldung zu einer Fortbildungsprüfung eine zusätzliche Gebühr in Höhe von 50,00 Euro anfällt, sofern trotz Verspätung noch eine Zulassung zur Prüfung möglich ist (vergleiche Gebührentarif, C.2.6),
  • nach erfolgter Anmeldung zu einer IHK-Fortbildungsprüfung bei schriftlichem Rücktritt vor Beginn der Prüfung eine Gebühr erhoben wird,
  • bei Rücktritt von einer Prüfung mit unverzüglichem Nachweis eines wichtigen Grundes, im Krankheitsfall mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung über die Prüfungsunfähigkeit – festgestellt vor dem oder spätestens am Prüfungstag – eine Gebühr erhoben wird,
  • bei unentschuldigtem Fernbleiben von der Prüfung ohne Abmeldung die volle Prüfungsgebühr anfällt.