Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung
Sollen staatliche Einrichtungen privatwirtschaftliche Leistungen für Firmen (oder Gebietskörperschaften, Privatleute, Vereine) erbringen, ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der örtlich zuständigen IHK erforderlich.
- Diese kann unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, sofern keine Wettbewerbsnachteile für gewerbliche Unternehmen erkennbar sind.
- Gegebenenfalls wird Unbedenklichkeit nur für einen Teil der beantragten Maßnahme bescheinigt.
Bitte stellen Sie diesen Antrag als Auftraggeber der Maßnahme. Im Interesse einer zügigen Entscheidungsfindung bitten wir um eine möglichst konkrete Darstellung des zugrundeliegenden Sachverhalts. Eine Kopie Ihrer Angaben geht Ihnen per E-Mail zu.