Unionszollkodex (UZK)
Der Zollkodex der Europäischen Union, kurz Unionszollkodex (UZK), mit den dazugehörigen Durchführungsvorschriften ersetzte zum 1. Mai 2016 den bis dahin gültigen Zollkodex. Der Unionszollkodex legt die Grundzüge eines für die Zukunft ausgelegten modernen europäischen Zollrechts fest.
Die Rechtsgrundlagen für die Erhebung von Zöllen ergeben sich zum einen aus dem Gemeinschaftszollrecht, hier insbesondere:
- dem Zollkodex der Union (UZK)
(Verordnung (EU) Nr. 952/2013 vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der Union) - der Delegierten Verordnung (DA) (mit Berichtigung)
(Verordnung (EU) 2015/2446 vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung des UZK) und (Verordnung (EU) 2016/651 vom 5. April 2016 zur Berichtigung der Delegierten Verordnung) - der Durchführungsverordnung (IA)
(Verordnung (EU) 2015/2447 vom 24. November 2015 mit Einzelheiten zur Umsetzung der Bestimmungen des UZK)
Der UZK ermöglicht eine schrittweise Einführung von EU-weit harmonisierten IT-Verfahren und gemeinsamen Datenbanken. Daher wurden zusätzlich zu den oben genannten Rechtsakten die Regeln für den Austausch und die Speicherung von Daten in dem Zeitraum bis zur Inbetriebnahme des jeweiligen IT-Systems oder der jeweiligen Datenbank in einem Übergangsrechtsakt festgelegt, Delegierte Verordnung (EU) 2016/341 ("transitional delegated act" (TDA). Diese Umsetzung soll bis Ende 2025 erfolgen.
Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Zolls.