Schneller Arbeitsmarktzugang von ukrainischen Geflüchteten
Massenzustrom-Richtlinie verringert Bürokratie
Am 9. März 2022 ist die ”Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung (UkraineAufenthÜV)” in Kraft getreten. Danach gilt eine Befreiung von der Visumpflicht für verschiedene Gruppen. Dies betrifft Menschen, die sich am 24. Februar 2022 rechtmäßig in der Ukraine aufgehalten haben und ab diesem Datum nach Deutschland eingereist sind oder noch (bis 31. Dezember 2024) einreisen werden. Die Regelung gilt für ukrainische Staatsangehörige mit oder ohne biometrischen Pass, aber auch für Drittstaatsangehörige, die bis zum 24. Februar 2022 rechtmäßig in der Ukraine gelebt haben. Ihr Aufenthalt ist mindestens 90 Tage ab dem Zeitpunkt der Einreise rechtmäßig.
Zudem hat die Europäische Union (EU) am 3. März 2022 beschlossen, erstmals die bereits seit 2001 bestehende "Massenzustrom-Richtlinie" anzuwenden. Das bedeutet, dass aufgrund des Krieges aus der Ukraine Vertriebenen in der EU ohne Asylverfahren unverzüglich "vorübergehender Schutz" gewährt werden kann. Dieser gilt zunächst für ein Jahr, kann aber um insgesamt zwei weitere Jahre verlängert werden.
Schneller Arbeitsmarktzugang
Anders als Asylsuchende sollen geflüchtete Ukrainerinnen und Ukrainer sofort Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt erhalten: So können Geflüchtete mit vorübergehendem Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes eine Erwerbstätigkeit aufnehmen. Der Arbeitsmarktzugang (auch zur betrieblichen Ausbildung) ist damit ohne Einschränkung mit Zustimmung der Ausländerbehörde (§ 4a Absatz 2 AufenthG) möglich.
In seinem Frage-Antwort-Katalog betont das Bundesinnenministerium, dass bereits bei der Erteilung der Aufenthaltserlaubnis eine solche Beschäftigungserlaubnis im Aufenthaltstitel vermerkt werden soll. Dies gilt auch, wenn noch kein konkretes Beschäftigungsverhältnis in Aussicht steht. Darüber hinaus haben die Betroffenen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wie etwa eine medizinische Versorgung sowie auf weitere mögliche Unterstützung wie beispielsweise Kindergeld.
Wie können Unternehmen ukrainische Geflüchtete beschäftigen?
Zur Unterstützung einer bedarfsgerechten Hilfe haben die Spitzenorganisationen Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in enger Zusammenarbeit die Initiative #WirtschaftHilft ins Leben gerufen. Auf der Internetseite der Initiative #WirtschaftHilft erhalten Unternehmen und Verbände umfangreiche Informationen zu verschiedenen Themen.
Anerkennung von Berufsabschlüssen – Erstberatung für ukrainische Geflüchtete
Die Möglichkeit der Anerkennung von ukrainischen Berufsabschlüssen soll die schnelle Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt erleichtern. Für eine längerfristige Perspektive ist die unbürokratische Anerkennung bereits erworbener Berufsqualifikationen besonders wichtig.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK)-Organisation hat als neue Serviceleistung eine Erstberatung für ukrainische Geflüchtete entwickelt. Diese setzt auf die etablierten Strukturen in der Anerkennungsberatung der IHKs auf. Die IHK-Organisation bringt sich bei der Anerkennung ausländischer beruflicher Qualifikationen aktiv ein, sei es mit den Anerkennungsberaterinnen und Anerkennungsberatern in allen IHKs oder der IHK FOSA als zentraler Stelle für die Anerkennung ausländischer Abschlüsse in IHK-Berufen. Zwar benötigen diese für die Arbeitsaufnahme in nicht reglementierten Berufen (alle IHK-Berufe) keine formale Berufsanerkennung. Je besser aber die Qualifikationen der Geflüchteten bekannt sind, desto schneller und effizienter funktioniert das Matching mit potenziellen Arbeitgebern.
Durch die Erstberatung soll bestimmt werden, in welchen IHK-Berufen Abschlüsse und einschlägige Berufserfahrungen auf Seiten der ukrainischen Geflüchteten vorhanden sind. Das Ergebnis der Erstberatung wird von den Beraterinnen und Beratern schriftlich in dem dafür neu entwickelten Dokument „Check der ausländischen Berufsqualifikationen – Ergebnis der Erstberatung“ (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 726 KB) vermerkt und den Ratsuchenden ausgehändigt. Auf Wunsch kann in einem nächsten Schritt ein weiterer Termin zur individuellen Anerkennungsberatung mit den IHKs vereinbart und entsprechend im Antragsprozess für ein formales Anerkennungsverfahren nach Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (BQFG) bei der IHK FOSA unterstützt werden.
Informationen zur Anerkennung von Berufsabschlüssen im Bereich der Industrie- und Handelskammern finden Sie auf der Internetseite der IHK Foreign Skills Approval (IHK FOSA).
Quelle: Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Berlin
Weiterführende Informationen
- Dossier des DIHK zur Russland-Ukraine-Krise
- Aktuelle Infos des Auswärtigen Amts zur Ukraine
- Infos des Flüchtlingsrats Baden-Württemberg zu Einreise und Aufenthalt für Ukrainer/-innen
- Infostelle beim Landratsamt Bodenseekreis
- Weitere Informationen haben wir außerdem in unserem weiteren Artikel “Unterstützung von Geflüchteten aus der Ukraine” für Sie zusammengestellt
Ferner möchten wir auch auf unser Programm “Integration in Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte” hinweisen.