Ungarn

Allgemeine Informationen zum Thema Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland finden Sie in unserem Artikel "Basisinformationen zur Entsendung von Arbeitnehmern". Der nachstehende Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die Besonderheiten und die zu beachtenden Voraussetzungen für eine Arbeitnehmerentsendung nach Ungarn.
Unternehmen außerhalb der Region Bodensee-Oberschwaben finden ihren IHK-Ansprechpartner vor Ort über den bundesweiten IHK-Finder.

Entsendemitteilung

Seit dem 1. August 2016 müssen entsandte Arbeitskräfte vor Beginn der Entsendung beim Ministerium für Human Resources (Arbeitsamt) registriert werden. Die Registrierung kann auch in englischer Sprache durchgeführt werden. Benötigt wird ein gültiger Reisepass oder Personalausweis.
Die Meldung sollte spätestens bei Arbeitsaufnahme in Ungarn vorliegen. Formvorschriften bestehen allerdings zur Zeit noch nicht. Nach erfolgter Registrierung erhalten die entsandten Mitarbeiter eine Registrierungsbescheinigung der zuständigen Behörde. Damit kann bei der für den Wohnort zuständigen Kommunalverwaltung ein amtlicher Ausweis zum Nachweis der Wohnanschrift beantragt werden. Bei einem Aufenthalt von über drei Monaten besteht zusätzlich Erfassungspflicht bei der jeweilig lokal zuständigen Behörde.
Die entsprechenden Ansprechpartner der Deutschen Handeslkammer für Ungarn stehen bei Fragen unterstützend zur Seite.

Nachweispapiere

Für den Fall einer Überprüfung durch die ungarischen Behörden sollten am Tätigkeitsort zumindest die folgenden Nachweispapiere vorgelegt werden können:
  • Firmendaten des entsendenden Unternehmens
  • Firmendaten des ansässigen Auftraggebers beziehungsweise Dienstleistungsempfängers
  • Personendaten der entsandten Arbeitnehmer sowie deren Beruf
  • Art und voraussichtliche Dauer der Tätigkeit
  • Angaben zum Einsatzort in Ungarn
  • Nachweis über die Bezahlung der Sozialversicherungsbeiträge (A1-Bescheinigung) sowie Kopien der Arbeitsverträge, Arbeitszeitnachweise/Stundenzettel sowie Gehaltsabrechnungen

Zulassungsvoraussetzungen und reglementierte Berufe

Wer Dienstleistungen in anderen Ländern der Europäischen Union erbringen will, muss sich – auch wenn es grundsätzlich die Dienstleistungsfreiheit innerhalb der Europäischen Union gibt – mit den jeweiligen rechtlichen Rahmenbedingungen vor Ort vertraut machen. Die Länderberichte auf der Webseite des Portal 21 helfen hierbei einen ersten Überblick zu erhalten.
Ist die angebotene Dienstleistung einer reglementierten Berufsgruppe in Ungarn zuzuordnen, sollte vor Arbeitsaufnahme die zuständige Behörde im Gastland kontaktiert werden. Diese hat dann zu prüfen, ob und gegebenenfalls welche Befähigungsnachweise erforderlich sind. Informationen über zulassungspflichtige Berufe können ebenfalls online dem Portal 21 entnommen werden.
Bei einem zulassungsfreien Gewerbe kann die Dienstleistung natürlich ohne vorherige anzeige, unter Beachtung der nationalen Meldepflichten (siehe oben), erbracht werden.

Weitere Informationen

Der GKV-Spitzenverband hat ein Merkblatt Arbeiten in Ungarn herausgegeben, das über die Sozialversicherung informiert.