Spanien

Auf Anfrage stellen wir unseren Unternehmen gerne Merkblätter und weitere Informationen zur Verfügung. Unternehmen außerhalb der Region Bodensee-Oberschwaben finden ihren IHK-Ansprechpartner vor Ort über den bundesweiten IHK-Finder.

Vorbemerkung

Allgemeine Informationen zum Thema Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland finden Sie in unserem Artikel “Basisinformationen zur Entsendung von Arbeitnehmern”.
Der nachstehende Artikel gibt Ihnen einen Überblick über die Besonderheiten und die zu beachtenden Voraussetzungen für eine Arbeitnehmerentsendung nach Spanien.

Entsendemitteilung

Werden Mitarbeiter für eine Dauer von mehr als 8 Tagen nach Spanien zur Ausführung von Arbeiten entsandt, so müssen die lokal zuständigen Arbeitsbehörden in spanischer Sprache mittels einer sogenannten Entsendemitteilung über Details der Arbeiten vor Ort unterrichtet werden.
Die Entsendung muss vor Beginn der Tätigkeit in der autonomen Region, in der die Tätigkeit stattfinden soll, gemeldet werden. Dabei sollen folgende Informationen angegeben werden:
  • Name des Unternehmens, mit Anschrift und Steuernummer.
  • Persönliche und berufliche Daten der entsandten Arbeitnehmer
  • Name des Auftraggebers, bei dem die entsandten Arbeitnehmer tätig werden
  • Voraussichtlicher Zeitraum der Entsendung
  • Art und Umfang der Tätigkeit in Spanien
  • Name und Anschrift des in Spanien für den behördlichen Kontakt ermächtigten Repräsentanten
  • Name und Anschrift der Person, die das Unternehmen in arbeitsrechtlichen Verhandlungen vertritt
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des spanischen Ministeriums für Arbeit und Sozialwirtschaft.
Selbstständige ohne Mitarbeiter sind nicht meldepflichtig. Für Zeitarbeitsunternehmen gelten besondere Regeln.
Die regionalen Ansprechpartner (Subdirecciones de trabajo) sind auf der Webseite des Spanischen Arbeitsministeriums hinterlegt.
Ebenso bietet die Webseite des Spanischen Arbeitsministeriums Informationen zur Mitarbeiterentsendung, zu Registrierungspflichten und regionalen Tarifbestimmungen in englischer Sprache.

Bauregister REA

Werden Mitarbeiter für einen Zeitraum von mehr als 8 Tagen nach Spanien auf eine Baustelle entsandt, so muss zusätzlich zu der Entsendemitteilung vor Aufnahme der Arbeiten eine Eintragung des Unternehmens in das Bauregister der Comunidad Autónoma/Provinz erfolgen, das Registro de Empresas Acreditadeas (REA). Das REA ist das Register der im Baubereich akkreditierten Unternehmen. Auf dieser Online-Plattform soll man sich registrieren, wenn es sich bei dem geplanten Einsatz um Bautätigkeiten im weiteren Sinne handelt. Das wird weitläufig verstanden und umfasst jedwede Arbeiten - so auch Montagen, Wartungen oder Inbetriebnahmen jeder Art - die auf einer Baustelle oder in einer Industriehalle durchgeführt werden.
Die Kontaktdaten der regionalen Ansprechpartner sind hier aufgeführt. Das Prozedere der Anmeldungen ist mitunter sehr undurchsichtig, nur in spanischer Sprache möglich und erfordert eine spanische elektronische Signatur.
Unterstützung bietet die Deutsche Handelskammer für Spanien (AHK), die unter anderem Informationen zum Entsenderecht sowie eine Pressemeldung zur Gesetzesänderung des spanischen Entsendegesetzes hinterlegt hat.
Quelle: IHK Halle-Dessau, AHK Spanien