Schweden

Für Unternehmen, die Mitarbeiter zur Abwicklung geschlossener Dienstleistungsverträge nach Schweden entsenden, gibt es verschiedene Anzeige- und Meldepflichten. Was im Einzelfall zu tun ist, muss rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeit in Schweden überprüft werden.
Unternehmen außerhalb der Region Bodensee-Oberschwaben finden ihren IHK-Ansprechpartner vor Ort über den bundesweiten IHK-Finder.
Das schwedische Arbeitsmarktmodell ist speziell und prägt auch den Bereich Entsendung. Der Staat mischt sich möglichst wenig per Gesetz auf dem Arbeitsmarkt ein, sondern überlässt es den Sozialparteien, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften, diesen durch Tarifverträge zu regeln. Dementsprechend sind circa 90 Prozent der Arbeitsverhältnisse in Schweden von Tarifverträgen gedeckt, obwohl es keine Allgemeinverbindlichkeit von Tarifverträgen gibt. Deshalb und auch wegen ihrer umfassenden Streikrechte sind die Gewerkschaften in Schweden sehr mächtig.

Entsendungsfälle

Nach dem schwedischen Gesetz über die Entsendung von Arbeitnehmern (1999:678) liegt eine Entsendung in drei Fällen vor:
  • Ausländischer Arbeitgeber schickt Arbeitnehmer gemäß Vertrag mit Dienstleistungsempfänger in Schweden für eigene Rechnung und unter eigener Leitung nach Schweden.
  • Ausländischer Arbeitgeber schickt Arbeitnehmer nach Schweden an Arbeitsplatz oder Unternehmen im Konzern.
  • Ausländische Zeitarbeitsfirma oder ausländischer Entleiher von ausländischer Zeitarbeitsfirma verleiht Arbeitnehmer an Unternehmen in Schweden.
In allen Fällen muss es um eine vorübergehende Entsendung gehen. Seit Juni 2022 fällt auch Kabotage, das heißt der Transport von Waren oder Passagieren auf Rechnung eines ausländischen Spediteurs, unter die Entsendungsvorschriften.
Aufenthalte zu Ausbildung, Kurs- und Konferenzteilnahme, reiner Marktforschung sowie bei Reportage für einen ausländischen Arbeitgeber sind keine Entsendungen. Bei Dienstreisen kommt es auf den Zweck der Reise an: gibt es einen Dienstleistungsempfänger in Schweden (auch konzernintern), liegt eine Entsendung vor.

Gleicher Lohn und Bedingungen

In Schweden gibt es keine gesetzlichen, sondern nur tarifvertragliche Mindestlöhne. Die schwedischen Gewerkschaften haben bei Entsendungen das Recht, Arbeitskampfmaßnahmen gegen ausländische Arbeitgeber zum Abschluss eines schwedischen Tarifvertrags vorzunehmen, wenn die geforderten Bedingungen mit denen in einem zentralen Tarifvertrag der Branche in Schweden übereinstimmen. Dieses Recht steht ihnen sogar zu, wenn der ausländische Arbeitgeber einem ausländischen Tarifvertrag unterliegt oder die geforderten Bedingungen beachtet beziehungsweise übertrifft. Von daher ist es wichtig, dass sich entsendende Arbeitgeber an die Bedingungen des zentralen Tarifvertrags der betreffenden Branche, in die entsendet wird, halten.
In Schweden gibt es circa 670 verschiedene Tarifverträge, von denen die meisten nur auf Schwedisch sind. Sie sollen auf der Homepage der Behörde Arbetsmiljöverket veröffentlicht sein. Dies ist aber nur zu einem sehr geringen Teil geschehen. Dem Bereich Recht der Deutsch-Schwedischen Handelskammer liegen eine Reihe von Tarifverträgen vor.
Die auch für ausländische Unternehmen geltenden Mindestlohnsätze ergeben sich aus der für eine bestimmte Branche geltenden Kollektivvereinbarung, die zwischen Arbeitgeberorganisationen und Gewerkschaften ausgehandelt wird.

Meldepflicht

Zuständig für die Überwachung der Einhaltung der in Schweden geltenden Arbeitsbedingungen durch ausländische Unternehmen ist das Schwedische Zentralamt für Arbeitsumwelt (Arbeidsmiljöverket), das ausführliche Informationen in englischer Sprache, oder automatisiert auch in deutscher Sprache bereitstellt.
Seit 30. Juli 2020 müssen Mitarbeitereinsätze zur Ausführung eines Auftrages oder einer Dienstleistung bereits ab dem ersten Tag vor Beginn des Arbeitseinsatzes gemeldet werden. Die Meldung kann bei der Arbeidsmiljöverket auch in deutscher Sprache erfolgen.
Es muss eine Kontaktperson als Ansprechpartner zur Vorlage notwendiger Unterlagen für Arbeidsmiljöverket angegeben werden, die sich während des gesamten Arbeitseinsatzes in Schweden aufhält. Diese ist Anlaufstelle für die schwedische Arbeitsbehörde und Schnittstelle zum Entsendeunternehmen. Ein Aufenthalt in Schweden, der 3 Monate überschreitet, muss dem Schwedischen Ein- und Auswanderungsamt („Migrationsverket“) gemeldet werden.

Rechtsfolgen bei Verstößen

Bußgelder bis zu 100.000 Schwedische Kronen, Schadensersatz sowie „ideeller“ Schadensersatz auch an die betroffenen Gewerkschaften sind mögliche Rechtsfolge bei Verstößen. Es besteht bei Hoch- und Tiefbauaufträgen zudem eine tarifvertragliche und seit 2019 eine gesetzliche Haftung für ausgebliebene Gehaltszahlungen von Subunternehmern.

Bau- und Montagearbeiten

Ausführliche Informationen zur Durchführung von Bau- und Montagetätigkeiten, und damit verbundene Voraussetzungen für die Ausführung von Elektroarbeiten und feuergefährlichen Arbeiten, insbesondere zur ID06-Karte, sind in deutscher Sprache auf der Internetseite der Handwerkskammer Flensburg hinterlegt.

Drittstaatsangehörige und ID06-Karte

Drittstaatsangehörige, die nicht der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, benötigen grundsätzlich eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis. Für bestimmte Tätigkeiten wie Elektro- und brandgefährdende Arbeiten, Gerüstbau und Arbeiten in großer Höhe bestehen besondere Pflichten. Hierzu gehören die Registrierung, die Ausbildung vor Ort, die Ausbildungsanerkennung und vieles mehr.
Auf vielen Baustellen sind die sogenannten ID06-Karten der schwedischen Baubranche Pflicht. Der schwedische Auftraggeber kann darüber Auskunft geben, ob diese auf der Baustelle benötigt werden. Weitere Informationen und die Möglichkeit, sich zur ID06-Karte zu registrieren, finden Sie auf der Webseite zur ID06.

Mautpflicht für Lastkraftwagen (LKW) über 12 Tonnen

Nutzfahrzeuge und Fahrzeugkombinationen mit einem zulässigen Gesamtgewicht ab 12 Tonnen benötigen für die Nutzung der Autobahnen in Schweden, wie auch in Dänemark, Luxemburg und den Niederlanden, die elektronische Eurovignette.

Adressen und Beratung

Die Adressen der Kontaktbehörde in Schweden finden Sie auf der Webseite der Europäischen Union. In der Broschüre „Arbeiten in Schweden – Information zur Sozialversicherung“ des GKV-Spitzenverbandes finden Sie weitere wertvolle Informationen.
Wenn Sie bei der Registrierung Ihrer Entsendung bei der zuständigen Behörde oder der Benennung einer Kontaktperson in Schweden Unterstützung benötigen oder eine Beratung zur Einhaltung der Bedingungen des Entsendungsgesetzes wünschen, hilft Ihnen der Bereich Recht der Deutsch-Schwedischen Handelskammer gerne weiter.
Quelle: IHK Region Stuttgart und die Deutsch-Schwedische Handelskammer