Finnland
Unternehmen außerhalb der Region Bodensee-Oberschwaben finden ihren IHK-Ansprechpartner vor Ort über den bundesweiten IHK-Finder
Meldepflichten
In Finnland meldepflichtig sind Unternehmen aller Branchen, die Mitarbeiter nach Finnland entsenden. Die Meldepflicht betrifft alle Entsendungen, unabhängig von der Dauer. Ausgenommen sind lediglich konzerninterne Entsendungen bis maximal fünf Arbeitstage. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für die Baubranche.
Die Arbeitsschutzbehörde Tyosuojelu hat auf Ihrer Internetseite wichtige Hinweise (in englischer Sprache) zur Entsendung von Arbeitnehmern eingestellt. Das Unternehmen muss eine Meldung vor dem Beginn des ersten Arbeitseinsatzes oder spätestens am ersten Arbeitstag, an die Arbeitsschutzbehörde abgeben. Wenn sich die Daten ändern, wird eine erneute Meldung erforderlich. Hinweise zur Meldung finden Sie in englischer Sprache im Merkblatt der Arbeitsschutzbehörde.
Folgende Daten müssen gemeldet werden:
- Daten des entsendenden Unternehmens
- Kontaktdaten
- finnische Firmenkennziffer (falls vorhanden) oder ausländische Steuernummer
- haftender Gesellschafter
- Ansprechpartner
- Daten des Auftraggebers
- Kontaktdaten
- finnische Firmenkennziffer (falls vorhanden) oder ausländische Steuernummer
- Daten des Generalunternehmens und des Bauherrn (im Baugewerbe)
- Kontaktdaten
- finnische Firmenkennziffer (falls vorhanden) oder ausländische Steuernummer
- Daten des Vertreters
- Kontaktdaten
- Daten der entsandten Mitarbeiter
- geschätzte Anzahl
- Beginn der Entsendung
- voraussichtliche Dauer der Entsendung
- Einsatzort
- Branche, in der die entsendeten Mitarbeiter tätig werden
Sofern Mitarbeiter für mehr als zehn Arbeitstage nach Finnland entsandt werden, müssen diese einen lokalen Vertreter nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) bestellen.
Der Auftraggeber hat die Verpflichtung die Kontaktdaten des Vertreters vom Auftragnehmer anzufordern und dafür zu sorgen, dass die elektronische Meldung über die entsendeten Arbeitnehmer an die zuständige Behörde erfolgt.
Bereithaltung von Unterlagen
Folgende Unterlagen müssen für die Dauer der Entsendung und bis zwei Jahre nach Beendigung des Arbeitseinsatzes aufbewahrt werden:
- Angaben zur Identifizierung des Unternehmens (Handelsregisterauszug oder Gewerbeanmeldung)
- Angaben zur Identifizierung des Arbeitnehmers (Ausweiskopie)
Folgende Unterlagen müssen für die Dauer der Entsendung in Finnland vorliegen:
- Angaben zu den wesentlichen arbeitsvertraglichen Konditionen, eine Tarifvertragsprüfung vorausgesetzt (Die erforderlichen Angaben finden Sie im Dokument der “Ministry of Economic Affairs and Employment, Finland“).
- Bei Entsendungen von Nicht-EU-Bürgern: Arbeitserlaubnis und Aufenthaltsgenehmigung
- Arbeitszeiterfassung gemäß finnischem Arbeitszeitgesetz, bei Einsätzen, welche weniger als 10 Tage andauern
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen sowie Zahlungsnachweis (Kontoauszug), ebenfalls nur bei Einsätzen die weniger als 10 Tage andauern
Folgende Unterlagen müssen dem Auftraggeber vor Beginn der Arbeiten bereitgestellt werden:
- A1-Bescheinigung
Für die obigen Nachweispflichten gibt es Erleichterungen bei Werklieferungen von Maschinen und Anlagen, deren Erstmontage in Finnland höchstens acht Tage dauert. Diese Erleichterungen gelten jedoch nicht in der Baubranche.
Sanktionen
Die Tätigkeit der Meldung wird seitens der Arbeitsschutzbehörde geprüft. Sollten die Regelungen nicht eingehalten werden, behält sich die Arbeitsschutzbehörde vor, eine Strafe von 1.000 bis 10.000 Euro zu erheben. Die Einhaltung der weiter genannten Bestimmungen wird seitens der Arbeitsschutzbehörde ebenfalls geprüft. Unangemeldete Besuche der Behörde an den Einsatzorten sind möglich. Hierbei werden Geldstrafen bei Missachtung nach Ermessen festgesetzt und liegen ebenfalls zwischen 1.000 und 10.000 Euro.
Arbeitsrechtliche Regelungen
Grundsätzlich ist bei einer Entsendung die Einhaltung der finnischen arbeitsrechtlichen Mindestbedingungen sowie anderen Regelungen zu beachten. Hier die wichtigsten Punkte:
- Tarifvertragsprüfung und schriftlicher Nachweis des anzuwendenden finnischen Tarifvertrages inklusiv Klärung der Mindestlöhne
- Arbeitszeit, Arbeitszeitausgleichssystem, Überstundenvergütung et cetera
- Jahresurlaub
- Elternzeit, Mutterschutz et cetera
- Organisation der Gesundheitsfürsorge für die entsendeten Mitarbeiter gemäß finnischem Gesetz zur betrieblichen Gesundheitsfürsorge
- Arbeitssicherheit, Abschluss einer Unfallversicherung für die Arbeitnehmer
- Gleichberechtigungs-, Gleichbehandlungs- und Jugendarbeitsschutzgesetz
Weitere Informationen
Zudem unterstützt die Deutsch-Finnische Handelskammer bei steuerlichen und rechtlichen Fragen.
Quelle: AHK Finnland, GTAI