Pferde - Vorübergehende Einfuhr

Pferdebesitzer können unter gewissen Bedingungen ein Carnet A.T.A. benützen. Die Gebühren für die Ausstellung des Carnets sind je nach Wertangabe unterschiedlich. Als Rückversicherer der IHKs erhebt die Euler Hermes Deutschland jetzt Allianz Trade ein Entgelt in Abhängigkeit des Wertes des Pferdes und entscheidet über den Carnetantrag in jedem Fall erst nach Anfrage unter Angabe der Widerristhöhe des Pferdes.
In der Schweiz können Pferde für Ausbildung, Training, Teilnahme an Sportveranstaltungen und Ausstellungen mit einer Zollanmeldung für die vorübergehende Verwendung (ZAVV) vorübergehend verbleiben. Die Einfuhrabgaben werden durch Barhinterlage oder Bürgschaft am schweizerischen Grenzzollamt erhoben und nach Wiederausfuhr zurückerstattet. Das schweizer Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) informiert auf dieser Internetseite was dazu zum Beachten gibt und wer dazu Auskunft gibt.
Solange das Zollkontingent nicht ausgeschöpft ist, kann die Sicherheitsleistung zu Fr. 120.-- erfolgen. Informationen über Zollkontingentsanteile finden Sie auf der Internetseite über die definitive Einfuhr von Pferden.
Quelle: IHK Hochrhein-Bodensee