EMAS: Ein aktiver Beitrag zum Klima- und Umweltschutz

Ziel des Umweltmanagements nach EMAS (Eco Management and Audit Scheme; EG-Öko-Audit) ist die kontinuierliche Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes und damit verbunden die nachhaltige Reduzierung der Umweltauswirkungen durch die unternehmerische Tätigkeit. Bestandteile sind neben wiederkehrenden Umweltprüfungen die Umwelterklärungen mit Umweltpolitik und -zielen. Die Registrierung der Validierung wird in Deutschland durch die IHKs durchgeführt. Deutschlandweit nehmen mehr als 1.100 Unternehmen und Organisationen teil.

Die EMAS-Registrierung

Gemäß dem deutschen Öko-Audit-Gesetz (Umweltauditgesetz, UAG) sind die IHKs verantwortlich, ein Register über alle validierten Betriebe zu führen. Validiert ist ein Unternehmen, wenn die Umwelterklärung durch den Umweltgutachter geprüft und dann veröffentlicht wurde. Die Aufgaben von Umweltgutachtern hat der Umweltgutachterausschuss in der Leitlinie "Prüfung nach EMAS" zusammengefasst.
Folgende Unterlagen müssen eingereicht sein:
Die eingereichten Unterlagen werden von der Registrierungsstelle geprüft und die zuständigen Behörden über die Registrierung zur Abgabe einer Stellungnahme informiert. Bei einer positiven Äußerung der Behörden nach vier Wochen bekommt die Organisation eine Registrierungsnummer zugeteilt und wird in das EMAS-Register eingetragen. Die Übersicht zum EMAS Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 634 KB) finden Sie auf unserer Webseite. Das EMAS Nutzerhandbuch stellt die Europäische Union online zur Verfügung.
Zusätzlich gibt der neue Leitfaden “Einstieg ins Umweltmanagement EMAS” hilfreiche Tipps, wie Sie Klima- und Umweltschutz im eigenen Unternehmen systematisch und wirksam anpacken.

Rechtssicherheit und Erleichterungen

Die Bedeutung rechtskonformen Verhaltens im Umweltschutz hat sowohl intern zur Vermeidung unliebsamer Folgeschäden als auch extern für das Ansehen von Unternehmen und Organisationen in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen.
Die Bestätigung der Einhaltung der Rechtsvorschriften ist ein entscheidender Mehrwert des EMAS-Prozesses. Dadurch erhöht sich die Rechtssicherheit, während Haftungsrisiken reduziert werden. Ein Kurzfilm des Umweltbundesamtes zeigt anhand von zwei Beispielen den Mehrwert für Unternehmen, Behörden und der Umwelt.
EMAS bringt sowohl bei umwelt- als auch bei energierechtlichen Vorgaben Erleichterungen: Mit EMAS erfüllen Unternehmen des produzierenden Gewerbes eine Grundvoraussetzung zur Wahrnehmung des Spitzenausgleichs bei der Energie- und Stromsteuer und der besonderen Ausgleichsregelung bei der EEG-Umlage. Auch die Verpflichtung für große Unternehmen aller Branchen zur Durchführung von Energieaudits wird mit EMAS abgedeckt. Die EMAS-Umwelterklärung kann als Teil der Nachhaltigkeitsberichtserstattung wie zum Beispiel nach dem Handelsgesetzbuch genutzt werden. Darüber hinaus findet EMAS in vielen weiteren Rechts- und Verwaltungsvorschriften Berücksichtigung.
Der Flyer "Gute Gründe für ein Umweltmanagement nach EMAS" steht Ihnen ebenfalls auf dem deutschen EMAS-Portal als Download zur Verfügung.

Klimaschutz und Nachhaltigkeit

EMAS dient als effektives Instrument um einen wirksamen Beitrag zu mehr Klimaschutz zu leisten. Hierzu gehört unter anderem auch die Verbesserung der Energieeffizienz. Die Erfüllung der Anforderungen der DIN EN ISO 50001 „Energiemanagementsysteme“ durch EMAS hat der Umweltgutachterausschuss in einer Broschüre zusammengefasst.
EMAS-registrierte Organisationen besitzen eine hervorragende Basis für die Erweiterung des Umwelt- zu einem umfassenden Nachhaltigkeitsmanagement. Die Umwelterklärung kann dabei als Grundlage für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichtes genutzt werden.

EMAS und nachhaltiges Lieferkettenmanagement bilden eine breite Schnittmenge: Mit EMAS betrachten Organisationen die gesamten ökologischen Auswirkungen ihrer Produkte oder Dienstleistungen, angefangen bei Rohstoffgewinnung, Beschaffung, Entwicklung und Design über die Produktion bis hin zur endgültigen Beseitigung am Ende des Lebenszyklus. Weitere Informationen zur Lieferkettensorgfaltspflicht finden Sie auf unser Webseite.

Ressourceneffizienz

Ob im Dienstleistungsbereich oder produzierenden Gewerbe – mit EMAS eröffnen sich viele Potenziale für mehr Ressourceneffizienz. Das ermöglicht, den Verbrauch von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen, das Abfallaufkommen, den Energieverbrauch und damit die Kosten zu senken.
Weitere Informationen zur Steigerung der Energieeffizienz oder zu Förderprogrammen erhalten Sie von uns.

Die Entwicklung von EMAS in Deutschland

Anlässlich des 20-jährigen Jubiläums von EMAS hat der Umweltgutachterausschuss eine Broschüre veröffentlicht, in der Erfahrungen und Standpunkte von Unternehmen, Verbänden und Umweltgutachtern zusammengefasst wurden. Die Broschüre finden Sie auf dem deutschen EMAS-Portal.

EMAS und EU Green Deal

Im Rahmen des EU Green Deals werden in den nächsten Jahren zu allen wesentlichen Umweltaspekten neue Anforderungen auf die Unternehmen zukommen. EMAS ist geeignet, in allen wesentlichen Strategiefeldern durch die Umwelterklärung Transparenz über die Leistungen der Organisation zu schaffen. Ferner können Verbesserungsmaßnahmen über das Umweltprogramm abgebildet werden. EMAS wird sich auch zukünftig weiterentwickeln, um sich an ändernde klima- und umweltpolitische Anforderungen anzupassen - beispielsweise in Form von Zusatzmodulen zum Thema Klimaschutz. Nähere Informationen zum Green Deal finden Sie auf unserer Webseite.