Neue Batterie-Verordnung in Kraft
Am 18. August ist die neue Batterie-Verordnung in Kraft getreten und gilt nach einer Übergangsfrist von 6 Monaten ab dem 18. Februar 2024 verpflichtend. Erstmal wird der komplette Lebenszyklus eines Produkt betrachtet - von der Herstellung bis zur Wiederverwendung und dem Recycling.
Die neue Verordnung 2023/1542 über Batterien und Altbatterien gilt für alle Batterien, einschließlich Gerätealtbatterien, Traktionsaltbatterien, Industriealtbatterien, Starteraltbatterien und Altbatterien für leichte Verkehrsmittel wie Elektrofahrräder, E-Mopeds oder E-Scooter. Die EU-Batterieverordnung ist ein Eckpfeiler des European Green Deals und soll die Kreislaufwirtschaft, Ressourcennutzung und -effizienz sowie den Lebenszyklus von Batterien bezüglich Klimaneutralität und Umweltschutz verbessern.
Neben Leistungs-, Haltbarkeits- und Sicherheitskriterien werden auch Vorschriften an den CO2-Fußabdruck, Beschränkungen für gefährliche Stoffe, wie Blei, Quecksilber und Cadmium und Mindestgrenzen für Sammelziele der Altbatterien gesetzt. Die neue Verordnung wird die derzeitige Batterierichtlinie aus dem Jahr 2006 ersetzen und die geltenden Rechtsvorschriften, insbesondere im Bereich der Abfallbewirtschaftung, ergänzen.