Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie

Auch über den 30. September 2021 hinaus können beispielsweise zur Modernisierung der Produktion Fördermittel aus dem Konjunkturpaket beantragt werden.
Die Bundesregierung hatte zur Umsetzung von Ziffer 35c im Rahmen des Konjunkturpakets ein milliardenschweres Förderpaket für Investitionen der Fahrzeughersteller und Zulieferer aufgelegt. Das Förderkonzept umfasst
  • die Modernisierung der Produktion (Modul a)
  • neue innovative Produkte (Modul b)
  • regionale Innovationscluster (Modul c)
So können im Modul a beispielsweise Investitionen in die Erweiterung und Optimierung von Produktionsanlagen und -prozessen gefördert werden. Darunter fallen unter anderem die Anschaffung neuer Produktionsanlagen, die Einbindung digitaler Konzepte in Fertigungs- und Wertschöpfungsprozesse oder auch flankierende Beratungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft der Fahrzeug- und Zulieferindustrie sowie Unternehmen mit bedeutenden Bezügen (50 Prozent Umsatzanteil) zur Fahrzeug- und Zulieferindustrie. Die Förderung beträgt je nach Konstellation bis zu 2 beziehungsweise 15 Millionen Euro je Unternehmen, die Förderquote zwischen 10 und 50 Prozent.
Bis zum 30. September 2021 konnten für das Modul a Anträge nach der Bundesregelung Kleinbeihilfen eingereicht werden. Damit endet das Programm jedoch nicht. Vielmehr können fortlaufend bis zum Ende der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (31. Dezember 2024) Anträge nach den Artikeln 17, 18 oder 38 AGVO (also auf Grundlage anderer beihilferechtlicher Regelungen) eingereicht werden. Informationen hierzu finden Sie in Kapitel 5 der Förderrichtlinie.
Eine Übersicht der Fördermodule ist auf der BMWi-Website verfügbar. Weitergehende Informationen zum Investitionsprogramm zur Modernisierung der Produktion in der Fahrzeughersteller- und Zulieferindustrie finden Sie auf der BAFA-Website.