Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement
Mit dem Förderprogramm B2MM „Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement“ verfolgt das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg das Ziel, die verkehrsbedingten Belastungen durch CO2-Emissionen, Feinstaub und Stickoxide durch die Förderung von Maßnahmen des Mobilitätsmanagements in Behörden und Unternehmen zu verringern.
Förderfähig sind unter anderem Untersuchungen, Programme und Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung und Effizienzsteigerung des mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Personen- und Straßengüterverkehrs von und zu Betriebs- beziehungsweise Behördenstandorten.
Die Förderrichtlinie sieht zwei Stufen vor. In einem ersten Schritt sind Analyse, Konzepterstellung und Projektmanagement förderfähig, einschließlich externer Unterstützung durch Beratung, Studien und Gutachten. In einem zweiten Schritt können die Umsetzungsmaßnahmen gefördert werden, die als Ergebnis von Analyse und Konzepterstellung durchgeführt werden sollen, wie beispielsweise Radabstellanlagen oder andere Investitionen. Ziel der Richtlinie ist die Förderung von ausgereiften und nachhaltigen Konzepten und Maßnahmen im Bereich des Mobilitätsmanagements.
Folgende Institutionen sind demnach antragsberechtigt:
Die Förderrichtlinie sieht zwei Stufen vor. In einem ersten Schritt sind Analyse, Konzepterstellung und Projektmanagement förderfähig, einschließlich externer Unterstützung durch Beratung, Studien und Gutachten. In einem zweiten Schritt können die Umsetzungsmaßnahmen gefördert werden, die als Ergebnis von Analyse und Konzepterstellung durchgeführt werden sollen, wie beispielsweise Radabstellanlagen oder andere Investitionen. Ziel der Richtlinie ist die Förderung von ausgereiften und nachhaltigen Konzepten und Maßnahmen im Bereich des Mobilitätsmanagements.
Folgende Institutionen sind demnach antragsberechtigt:
- Unternehmen
- Landesbehörden und Landesbeteiligungen in vollständigem Landesbesitz
- Kommunale Behörden
- Verbände, Vereinigungen und Körperschaften
Im Rahmen der Klimaschutzmaßnahmen der Bundesregierung fördert das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Rahmen der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement" vom 02. Mai 2023 klimafreundliche Maßnahmen in Betrieben. Mit dem veröffentlichten ersten Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ bringt das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) im Rahmen der Initiative „mobil-gewinnt“ ein neues Förderprogramm für Betriebliches Mobilitätsmanagement (BMM) auf den Weg. Ziel der Förderung ist die Reduktion von verkehrsbedingten CO2-Emissionen im Berufs-, Dienst- und Ausbildungsverkehr sowie in der Alltagsmobilität der Beschäftigten durch die Erweiterung und Verstetigung der Förderung von Maßnahmen einer nachhaltigen Mobilität in Betrieben, Unternehmen und kommunalen Einrichtungen.
Quelle: Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg