Leitfaden Arbeitssicherheit
Vom Arbeitsschutzgesetz über die Arbeitsstättenverordnung bis zur Betriebssicherheitsverordnung bietet dieser Leitfaden einen Überblick über Gesetze und Anlaufstellen rund um das Thema Arbeitssicherheit.
Jeder Arbeitgeber ist gesetzlich zur Umsetzung erforderlicher Maßnahmen des Arbeitsschutzes verpflichtet. Kernziel ist die Minimierung von Gefahren für die Beschäftigten. Die Umsetzung erfordert nicht nur organisatorische Maßnahmen, auch in der betrieblichen Praxis sind zahlreiche konkrete Vorgaben zu beachten.
Anlaufstellen in allen Fragen zur Arbeitssicherheit sind die jeweils zuständigen Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Diese bieten neben der Beratung auch umfangreiche Literatur und schulen die mit Aufgaben der Arbeitssicherheit betrauten Personen. Falls Sie noch nicht wissen, welche Berufsgenossenschaft für Sie zuständig ist, wenden Sie sich an die BG-Infoline.
Als Einstieg in das Thema Arbeitssicherheit haben wir im Folgenden – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – häufig wichtige Themenfelder aufgelistet. Nutzen Sie diese Übersicht, um sich einen ersten Überblick über Systematik und Herangehensweisen zu verschaffen und greifen Sie unbedingt auf die umfangreichen weiteren Angebote der genannten Anlaufstellen zurück.
Arbeitssicherheitsgesetz
Das ASiG regelt die Bestellung von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit. Diese unterstützen den Arbeitgeber beim Arbeitsschutz und der Unfallverhütung. Konkretisiert werden die Vorgaben insbesondere in der DGUV Vorschrift 2.
Warum? Betriebsärzte beziehungsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen bestellt werden, sobald ein Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt. Für Klein- und Kleinstbetriebe bieten die Berufsgenossenschaften Unternehmermodelle beziehungsweise Branchenmodelle an. Stark vereinfacht bestehen diese aus einer Kombination aus Seminaren, Beratung durch die Berufsgenossenschaft und anlassbezogener Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Weitere Informationen: ASiG, DGUV-Vorschrift 2
Warum? Betriebsärzte beziehungsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit müssen bestellt werden, sobald ein Unternehmen Mitarbeiter beschäftigt. Für Klein- und Kleinstbetriebe bieten die Berufsgenossenschaften Unternehmermodelle beziehungsweise Branchenmodelle an. Stark vereinfacht bestehen diese aus einer Kombination aus Seminaren, Beratung durch die Berufsgenossenschaft und anlassbezogener Betreuung durch Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
Weitere Informationen: ASiG, DGUV-Vorschrift 2
Arbeitsschutzgesetz
Sofern noch nicht geschehen, lesen Sie das ArbSchG aufmerksam durch. Es enthält zahlreiche grundlegende Vorgaben und Pflichten für Arbeitgeber rund um das Thema Arbeitssicherheit. Beachten Sie insbesondere die für die Praxis sehr wichtigen §§ 5, 10, 12.
Warum? Bis auf wenige explizit aufgeführte Ausnahmen gilt das ArbSchG für Unternehmen aller Branchen oder Größen. Die Erfüllung der grundsätzlichen Anforderungen sollte nicht nur unter dem Aspekt der gesetzlichen Vorgaben erfolgen, Arbeitssicherheit hat einen nachgewiesenen volkswirtschaftlichen Nutzen.
Weitere Informationen: ArbSchG
Warum? Bis auf wenige explizit aufgeführte Ausnahmen gilt das ArbSchG für Unternehmen aller Branchen oder Größen. Die Erfüllung der grundsätzlichen Anforderungen sollte nicht nur unter dem Aspekt der gesetzlichen Vorgaben erfolgen, Arbeitssicherheit hat einen nachgewiesenen volkswirtschaftlichen Nutzen.
Weitere Informationen: ArbSchG
Arbeitsstättenverordnung
Vom Raumklima über die Beleuchtung bis zu den Sanitäreinrichtungen: Die ArbStättV enthält Vorgaben zur menschengerechten Gestaltung von Arbeitsstätten. Nutzen Sie für die praktische Umsetzung der Vorgaben die Technischen Regeln für Arbeitsstätten.
Warum? Arbeitsstätten sind alle Orte, an denen gearbeitet wird. Die gemäß ArbSchG erforderliche Gefährdungsbeurteilung muss unter anderem auch Einrichtung und Betrieb der Arbeitsstätten abdecken. Sind Gefährdungen absehbar, müssen diese systematisch beurteilt und Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Die recht allgemeinen Vorgaben der ArbStättV werden in den zahlreichen technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisiert.
Weitere Informationen: ArbStättV, Technische Regeln für Arbeitsstätten
Warum? Arbeitsstätten sind alle Orte, an denen gearbeitet wird. Die gemäß ArbSchG erforderliche Gefährdungsbeurteilung muss unter anderem auch Einrichtung und Betrieb der Arbeitsstätten abdecken. Sind Gefährdungen absehbar, müssen diese systematisch beurteilt und Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Die recht allgemeinen Vorgaben der ArbStättV werden in den zahlreichen technischen Regeln für Arbeitsstätten konkretisiert.
Weitere Informationen: ArbStättV, Technische Regeln für Arbeitsstätten
Betriebssicherheitsverordnung
Die Sicherheit von Arbeitsmitteln (zum Beispiel Geräte, Maschinen, Werkzeuge) sowie überwachungsbedürftigen Anlagen wird in der Betriebssicherheitsverordnung behandelt. Nutzen Sie für die praktische Umsetzung der Vorgaben die technischen Regeln für Betriebssicherheit.
Warum? Es dürfen nur sichere und geeignete Arbeitsmittel bereitgestellt werden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen nicht nur Gefährdungen durch Benutzung der einzelnen Arbeitsmittel bewertet werden, auch deren Wechselwirkung untereinander ist zu beachten. § 5 definiert darüber hinaus konkrete Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel.
Weitere Informationen: BetrSichV, Technische Regeln für Betriebssicherheit
Warum? Es dürfen nur sichere und geeignete Arbeitsmittel bereitgestellt werden. Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung müssen nicht nur Gefährdungen durch Benutzung der einzelnen Arbeitsmittel bewertet werden, auch deren Wechselwirkung untereinander ist zu beachten. § 5 definiert darüber hinaus konkrete Anforderungen an die Beschaffenheit der Arbeitsmittel.
Weitere Informationen: BetrSichV, Technische Regeln für Betriebssicherheit
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
Die LärmVibrationsArbSchV dient dem Schutz von Beschäftigten vor Lärm oder Vibrationen. In der Praxis ergeben sich insbesondere beim Einsatz lauter Maschinen häufige Anwendungsszenarien. Beachten Sie insbesondere die Auslöseschwellen beziehungsweise Lärmexpositionspegel, ab denen weiterführende Schutzmaßnahmen erforderlich sind.
Warum? Lärm ist vor allem bei Dauerbelastung eine nicht zu unterschätzende Gefährdung. Die Verordnung unterscheidet daher zwischen Tages- und Wochen-Lärmexpositionspegeln sowie Spitzenschalldruckpegeln. Falls Beschäftigte Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind, sind die Exposition zu ermitteln, zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.
Weitere Informationen: LärmVibrationsArbSchV, BAuA-Informationen zu Lärm und Akustik
Warum? Lärm ist vor allem bei Dauerbelastung eine nicht zu unterschätzende Gefährdung. Die Verordnung unterscheidet daher zwischen Tages- und Wochen-Lärmexpositionspegeln sowie Spitzenschalldruckpegeln. Falls Beschäftigte Lärm oder Vibrationen ausgesetzt sind, sind die Exposition zu ermitteln, zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen.
Weitere Informationen: LärmVibrationsArbSchV, BAuA-Informationen zu Lärm und Akustik
Gefahrstoffverordnung
Die GefStoffV dient dem Schutz von Beschäftigten vor gefährlichen Stoffen. Gefährdungen ergeben sich zum Beispiel durch leichte Entzündlichkeit, Giftigkeit, krebserregender Wirkung oder Explosionsgefahr. Nutzen Sie für die konkrete Umsetzung die technischen Regeln für Gefahrstoffe.
Warum? Sind die Beschäftigten Gefahrstoffen ausgesetzt oder können diese freigesetzt werden, so sind die resultierenden Risiken im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und Schutzmaßnahmen abzuleiten. Vor Abschluss dieser Maßnahmen darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen nicht aufgenommen werden.
Weitere Informationen: GefStoffV, Technische Regeln für Gefahrstoffe
Warum? Sind die Beschäftigten Gefahrstoffen ausgesetzt oder können diese freigesetzt werden, so sind die resultierenden Risiken im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln und Schutzmaßnahmen abzuleiten. Vor Abschluss dieser Maßnahmen darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen nicht aufgenommen werden.
Weitere Informationen: GefStoffV, Technische Regeln für Gefahrstoffe
Elektroprüfung (DGUV 3/BGV A3) und Leiterprüfung
In Zusammenhang mit der Bereitstellung von Arbeitsmitteln gehören die Prüfung von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln sowie die Leiterprüfung zu den häufigsten wiederkehrenden Aufgaben.
Informationen rund um Leitern und Tritte finden Sie in einer DGUV-Handlungsanleitung. Die für die "Elektroprüfung" wichtigste DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) finden Sie unter anderem auf der Webseite der Berufsgenossenschaft. In § 5 finden sich Hinweise zu erforderlichen Prüfungen, mehrere Tabellen enthalten Informationen zur Ermittlung der Prüffristen (zum Beispiel für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel).
Verschiedene Dienstleister in der Region Bodensee-Oberschwaben bieten die Durchführung entsprechender Prüfungen an.
Informationen rund um Leitern und Tritte finden Sie in einer DGUV-Handlungsanleitung. Die für die "Elektroprüfung" wichtigste DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3) finden Sie unter anderem auf der Webseite der Berufsgenossenschaft. In § 5 finden sich Hinweise zu erforderlichen Prüfungen, mehrere Tabellen enthalten Informationen zur Ermittlung der Prüffristen (zum Beispiel für ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel).
Verschiedene Dienstleister in der Region Bodensee-Oberschwaben bieten die Durchführung entsprechender Prüfungen an.
Zusammenfassung
Wie eingangs erwähnt, erfolgt diese Auflistung ohne Anspruch auf Vollständigkeit und kann lediglich dazu dienen, sich einen ersten Überblick über wichtige Gesetze und Verordnungen rund um das Thema Arbeitssicherheit zu verschaffen. Unzählige weitere Themen vom Schutz vor Laserstrahlung über psychische Belastung bis zur Arbeitszeitgestaltung wurden hier nicht behandelt. Ebenso existieren neben den technischen Regeln noch zahlreiche berufsgenossenschaftliche Vorschriften und Regeln sowie weitere Vorgaben beziehungsweise Informationen.
Gleichzeitig wird jedoch die Systematik der Vorgehensweise deutlich, welche stark vereinfacht beschrieben werden kann durch:
- Betriebsärzte beziehungsweise Fachkräfte für Arbeitssicherheit nach Maßgabe des ASiG beziehungsweise der DGUV 2 bestellen beziehungsweise Nutzung eines Unternehmer- oder Branchenmodells der Berufsgenossenschaften.
- Relevante Gesetze zum Thema Arbeitssicherheit sichten, insbesondere das ArbSchG.
- Relevante Verordnungen für die speziellen Themenfelder sichten und Relevanz für das eigene Unternehmen analysieren
- Anforderungen der Gesetze und Verordnungen umsetzen, unter anderem Gefährdungsbeurteilung durchführen.
- Hierbei unter anderem auf technische Regeln, Vorschriften der Berufsgenossenschaften und weiterführende Leitfäden zum Beispiel der BAuA zurückgreifen.
- In jedem Fall das Beratungsangebot der zuständigen Berufsgenossenschaft nutzen.