Nr. 5735652

Überarbeitung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie

Diese Konsultation wurde bereits abgeschlossen, die nachfolgende Veröffentlichung ihres Inhalts hat daher nur dokumentatorischen Charakter!

Aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und steigender Energie- und Rohstoffpreise rechnet die EU-Kommission damit, dass die Zahl verspätet bezahlter Rechnungen weiter ansteigt. Über 60 Prozent der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der EU werden entgegen aktueller EU-Vorschriften zum Zahlungsverzug nicht rechtzeitig bezahlt. Aus diesem Grund will die EU-Kommission die Richtlinie 2011/7/EU (Zahlungsverzugsrichtlinie) überarbeiten und an aktuelle Herausforderungen anpassen. Sie hat deshalb eine öffentliche Konsultation eingeleitet und (unter anderem) Unternehmen zur Teilnahme daran eingeladen.
 
Die Kommission hat verschiedene, aus ihrer Sicht an der Richtlinie bestehende Mängel aufgezeigt. Die Überarbeitung soll drei Ziele verfolgen:
  • Gesetzliche Verankerung des unverzüglichen Zahlungsverhaltens, zum Beispiel durch Begrenzung von Zahlungsfristen.
  • Erleichterung rechtzeitiger Zahlungen durch die Förderung der Nutzung moderner digitaler Zahlungsinstrumente.
  • Stärkung der Prävention, Durchsetzung und Festlegung wirksamer Rechtsbehelfe, zum Beispiel umfassende Nutzung von Mediationsmechanismen und Einführung verwaltungsrechtlicher Sanktionen.
Diese Initiative will kleinen und mittleren Unternehmen dadurch helfen, dass bestehende EU-Zahlungsvorschriften anhand verfügbarer Erkenntnisse überarbeitet werden und eine Kultur der „unverzüglichen Zahlung“ gefördert wird. Den Interessenträgern soll Gelegenheit gegeben werden, ihre Ansichten darüber darzulegen, wie eine Verbesserung der Zahlungsleistung und die Schaffung einer gerechteren Zahlungskultur im wirtschaftlichen Umfeld erreicht werden kann. 
Wir bitten darum, Ihre Anregungen bis Donnerstag, 09. März 2023, 12:00 Uhr, der IHK Bodensee-Oberschwaben zuzusenden. 

Alternativ ist eine direkte Beteiligung an der Konsultation bis Freitag, 17. März 2023, möglich.
Dieses Angebot richtet sich, entsprechend dem gesetzlichen Auftrag der Industrie- und Handelskammern, an Unternehmen mit Sitz in der Region Bodensee-Oberschwaben (Bodenseekreis, Landkreis Ravensburg und Landkreis Sigmaringen). Interessenten anderer Regionen bitten wir, sich an Ihre zuständige IHK vor Ort zu wenden.