Konsultation zur Einrichtung eines einheitlichen Webportals für die Meldung von Mitarbeiterentsendungen
Konkreter Abbau von Bürokratie angestrebt
- Aktuell müssen Mitarbeiterentsendungen in den jeweiligen Mitgliedsstaaten über unterschiedliche nationale Meldeportale gemeldet werden - ein enormer bürokratischer Aufwand! Seit Jahren setzt sich die IHK Bodensee-Oberschwaben hier für eine Erleichterung für Ihre Mitgliedsunternehmen ein.
- Die EU-Kommission hat nun einen Vorschlag für eine Verordnung für ein einheitliches freiwilliges Meldeportal (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 459 KB) vorgelegt. Diese strebt eine mit dem Binnenmarktinformationssystem verbundene öffentliche Schnittstelle für die Erklärung über die Entsendung von Arbeitnehmern an.
Wir bitten um Ihre Anregungen, Hinweise und Kommentare bis zum Montag, 20. Januar 2025, 14:00 Uhr.
Diese Konsultation richtet sich, entsprechend dem Auftrag der Industrie- und Handelskammern, an Gewerbetreibende mit Sitz in der Region Bodensee-Oberschwaben (Bodenseekreis, Landkreis Ravensburg und Landkreis Sigmaringen). Auswärtige bitten wir, sich an ihre zuständige IHK vor Ort (LINK IHK-Finder) zu wenden.
Wesentliche Inhalte des Verordnungsentwurfs
- Einrichtung eines freiwilligen mehrsprachigen Webportals für die Arbeitnehmerentsendung, welches
- ein gemeinsames elektronisches Format festlegt und
- eine automatische Übermittlung von Daten bei der Einreichung von Entsendemeldungen ermöglicht.
- Dieses Webportal soll mit dem Binnenmarktinformationssystem (IMI) verbunden sein. Dieses ist ein mehrsprachiges elektronisches Instrument, das nationalen, regionalen und lokalen Behörden eine rasche und einfache Kommunikation mit den entsprechenden Behörden in der EU ermöglichen soll.
- Die Nutzung vom Portal von den Mitgliedstaaten soll auf freiwilliger Basis erfolgen.
- Das auf dem Webportal zu findende Standardformular soll einschlägige Informationen enthalten, die gemäß der Richtlinie über die Entsendung von Arbeitnehmern (2014/67/EU) erforderlich sein können.