Schlussabrechungen für Corona-Wirtschaftshilfen
Die Schlussabrechnungen für Corona-Wirtschaftshilfen können noch bis zum 30. September 2024 eingereicht werden. Daran erinnert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK).
Die Förderbedingungen der Corona-Wirtschaftshilfen sehen vor, dass die vorläufig bewilligten Anträge abgelehnt und die gewährte(n) Corona-Wirtschaftshilfe(n) (Überbrückungshilfen, November- und Dezemberhilfen) vollständig zurückgefordert werden, sofern die Schlussabrechnungen nicht bis zum Endtermin 30. September 2024 eingereicht werden. Durch die fristgemäße Einreichung können diese negativen Konsequenzen laut BMWK vermieden werden. Fehlende Unterlagen sind erforderlichenfalls beizubringen und die prüfenden Dritten bei der Einreichung der Schlussabrechnung zu unterstützen.
Das Portal zur digitalen Einreichung der Schlussabrechnung blieb noch bis zum 15. Oktober 2024 freigeschaltet, so dass auch bei kurzfristig auftretenden technischen Problemen eine Einreichung weiterhin möglich war. Bis zum 15. Oktober 2024 eingereichte Schlussabrechnungen wurden von der Bewilligungsstelle akzeptiert und bearbeitet.