ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge
ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge (077): Neues Förderangebot ab dem 01. November 2024.
Ab dem 1. November 2024 bietet die KfW in Zusammenarbeit mit den Deutschen Bürgschaftsbanken den ERP-Förderkredit für Gründung und Nachfolge (077) an. Dieses neue Produkt ersetzt das seit dem 1. Januar 2023 eingestellte ERP-Kapital für Gründung (058).
Die KfW stellt Refinanzierungsdarlehen bereit, während die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes das Kreditausfallrisiko mit einer 100 prozentigen Garantie übernimmt, die durch eine achtzig prozentige Bundesgarantie rückgedeckt ist. Anträge für die Garantie können ab dem 01. November 2024 bei den Bürgschaftsbanken eingereicht werden.
Wesentliche Programmpunkte:
Die KfW stellt Refinanzierungsdarlehen bereit, während die Bürgschaftsbank des jeweiligen Bundeslandes das Kreditausfallrisiko mit einer 100 prozentigen Garantie übernimmt, die durch eine achtzig prozentige Bundesgarantie rückgedeckt ist. Anträge für die Garantie können ab dem 01. November 2024 bei den Bürgschaftsbanken eingereicht werden.
Wesentliche Programmpunkte:
- Bewährte Bedingungen aus dem vorherigen Programm bleiben erhalten.
- Zulässig sind neben Investitionen auch Unternehmensübernahmen und Betriebsmittelfinanzierungen.
- Es gibt eine 15-jährige Laufzeit mit fünf Freijahren sowie eine 10-jährige Laufzeit mit zwei Freijahren.
- Der maximale Finanzierungsanteil beträgt einheitlich fünfunddreißig Prozent der Bemessungsgrundlage.
- Kredite werden ohne Besicherung (außer der Bürgschaft) vergeben, und die Mithaftung des Ehepartners entfällt.
- Besonders günstige Konditionen gelten für Vorhaben in Regionalfördergebieten.
Weitere Informationen stehen auf der KfW-Webseite zur Verfügung.