Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Sie haben einen im Ausland erworbenen Abschluss und möchten, dass dieser in Deutschland anerkannt wird? Sie beschäftigen Arbeitnehmer mit einer im Ausland erworbenen Qualifikation und möchten sie auf dem Weg zur anerkannten Fachkraft unterstützen?

Anerkennungsverfahren

Mit einer vollen Gleichwertigkeit ist die ausländische Fachkraft einem Absolventen der deutschen Ausbildung rechtlich gleichgestellt. Gleichzeitig ist mit der Anerkennung die Voraussetzung für eine Fortbildung (z.B. zum Fachwirt oder Industriemeister) erfüllt. Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus und Wohnsitz sind für die Prüfung auf Anerkennung nicht von Bedeutung. Auch aus dem Ausland kann ein Antrag auf Anerkennung gestellt werden.

Erstberatung für IHK Ausbildungsberufe

Welche Stelle für das Anerkennungsverfahren zuständig ist, richtet sich nach dem deutschen Beruf, mit dem ein ausländischer Ausbildungsabschluss verglichen werden soll.
Eine Erstberatung zur Anerkennung in IHK-Berufen erhalten Unternehmen und ausländische Fachkräfte vor Ort durch die zuständige IHK.
Das Anerkennungsverfahren selbst übernimmt im Anschluss zentral die IHK-FOSA (Foreign Skills Approval) in Nürnberg. Dabei werden der ausländische Berufsabschluss, die Berufserfahrung im In- oder Ausland sowie etwaige Weiterbildungsnachweise mit einem ausgewählten deutschen Referenzberuf hinsichtlich Dauer und Inhalt verglichen. Dieser Prozess nimmt je nach Antragsaufkommen einige Monate in Anspruch. Für die Gleichwertigkeitsfeststellung zahlt der Antragstellende eine Gebühr in Abhängigkeit vom voraussichtlichen Aufwand.

Anerkennungsberatung für weitere Berufe

Erstberatung zu allen Fragen rund um Anerkennung bietet die Zentrale Servicestelle für Berufsanerkennung (ZSBA).
Mit dem „Anerkennungs-Finder“ können Sie mit wenigen Klicks Ihre zuständige Stelle finden und alle wichtigen Informationen zum Verfahren erhalten.