Vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Auszubildende, die das Ausbildungsziel wegen besonders hohem Lerntempo schneller erreichen, können vorzeitig an der Abschlussprüfung teilnehmen (§ 45 Abs. 1 BBiG).
Voraussetzung: Überdurchschnittliche Leistungen
Für eine vorzeitige Zulassung müssen Azubis nachweisen, dass sie im Betrieb und im Berufskolleg überdurchschnittliche Leistungen gezeigt haben.
Das ist dann der Fall, wenn die Beurteilung mindestens „gut“ ist, also ein Notendurchschnitt von 2,49 oder besser vorliegt.
Die Beurteilungen müssen sowohl im Berufskolleg als auch im Ausbildungsbetrieb überdurchschnittlich gut sein. (Unter)durchschnittliche Leistungen an einem Lernort (zum Beispiel im Betrieb) können nicht durch besonders gute Leistungen im anderen (zum Beispiel dem Berufskolleg) ausgeglichen werden.
Die Leistungen müssen zum Zeitpunkt der Antragstellung vorliegen, spätere Verbesserungen können nicht berücksichtigt werden.
Bescheinigung des Berufskollegs
Für die Feststellung der Leistungen im Berufskolleg ist das letzte Zeugnis vor der Antragstellung ausschlaggebend. Dabei errechnet das Berufskolleg nicht einfach den Mittelwert aller erzielten Noten, es ist auch wichtig, ob die Fächer bezogen auf den Beruf prüfungsrelevant sind.
Bei der Entscheidung über den Antrag auf vorzeitige Zulassung richtet sich die IHK Mittleres Ruhrgebiet nach der Bescheinigung des Berufskollegs. Sie nimmt keine eigene, alternative Berechnung der schulischen Durchschnittsnote vor.
Bei der Entscheidung über den Antrag auf vorzeitige Zulassung richtet sich die IHK Mittleres Ruhrgebiet nach der Bescheinigung des Berufskollegs. Sie nimmt keine eigene, alternative Berechnung der schulischen Durchschnittsnote vor.
Bescheinigung des Betriebes
Auch im Betrieb müssen die Leistungen des Azubis für eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung überdurchschnittlich gut sein.
Voraussetzung: Abgeschlossene Ausbildung
Damit ein Azubi vorzeitig zur Abschlussprüfung zugelassen werden kann, muss die Ausbildung zum gewünschten Prüfungstermin so weit abgeschlossen worden sein, dass die wesentlichen Kompetenzen schon vermittelt werden konnten, die in der Ausbildungsordnung stehen. Es muss also zu erwarten sein, dass der Auszubildende die Prüfungsanforderungen beherrschen kann.
Antrag
Das Antragsformular (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 137 KB) ist zunächst von Berufskolleg und Ausbildungsbetrieb auszufüllen. Anschließend wird der Antrag über das Online-Portal eingereicht.
Wenn der Antrag nicht eindeutig oder unvollständig sein sollte - etwa weil eine Stellungnahme des Betriebes oder des Berufskollegs negativ ist oder fehlt - hört die IHK alle Beteiligten an. Es ist für Azubis also nicht möglich eine Entscheidung zu erhalten, ohne dass ihr Ausbildungsbetrieb oder das Berufskolleg daran beteiligt werden.
Über die vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung entscheidet die IHK. Wenn sie die Voraussetzungen nicht für gegeben hält, bezieht sie den Prüfungsausschuss in die Entscheidung mit ein (§ 46 BBiG).
Alternative: Verkürzung der Ausbildungszeit
Wenn eine vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung nicht möglich ist, kann gegebenenfalls alternativ die Ausbildungszeit verkürzt werden, wenn Auszubildende und Betrieb sich hier einig sind und dies vertraglich vereinbaren (Verkürzung der Ausbildungszeit).