Verkürzung der Ausbildungszeit
Eine kürzere Ausbildungszeit kann schon bei der Vertragsanlage berücksichtigt oder zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden.
Mögliche Verkürzungsgründe sind z. B.:
- Um 6 Monate, wenn der Auszubildende schulisch die Fachoberschulreife erreicht hat.
- Um 12 Monate nach abgeschlossener Ausbildung, bei (Fach)Hochschulreife oder wenn der Auszubildende mindestens 21 Jahre alt ist.
- Bei Fortsetzung der Ausbildung im selben Beruf kann die bisher zurückgelegte Zeit ganz oder teilweise angerechnet werden.
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Auch eine inhaltlich ähnliche Berufstätigkeit kann berücksichtigt werden.
Bitte entsprechende Zeugnisse/Nachweise beifügen.
Zusammentreffen von Verkürzungsgründen
Mehrere Verkürzungsgründe können kombiniert werden. Die Ausbildungsdauer darf dabei folgende Mindestzeiten nicht unterschreiten:
Regelausbildungszeit
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Mindestzeit
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42 Monate
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24 Monate
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36 Monate
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18 Monate
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24 Monate
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12 Monate
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Antragsstellung
Wenn die Verkürzung während der laufenden Ausbildungszeit vorgenommen werden soll, wird der Antrag über das Online-Portal gestellt.
Alternative: vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung
Sollten keine Verkürzungsgründe zu Beginn der Ausbildung vorliegen, der Auszubildende aber in der Ausbildung zeigen, dass seine Leistungen im Betrieb und im Berufskolleg besser sind als die Note 2,49, dann kann ein Antrag auf vorzeitige Zulassung zur Abschlussprüfung gestellt werden.