Fachinformatiker/-in Systemintegration
Ein ausgeprägtes mathematisches und technisches Verständnis brauchen die Experten im Ausbildungsberuf Fachinformatiker/-in in der Fachrichtung Systemintegration. Sie planen, installieren und konfigurieren komplexe Systeme der IT-Technik bei internen oder externen Kunden. Dazu gehören auch vernetzte Systeme einschließlich aller Hard- und Softwarekomponenten. Je nach Ausprägung sind sie in der technischen Planung, bei der Installation der Systeme, im Service oder im Rechenzentrums- und Netzbetrieb tätig.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.
Berufskolleg
Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden. Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.
Ausbildungsgebühr
Für Vertragsverhältnisse beträgt die Ausbildungsgebühr 281,- €.
Die Ausbildungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung (PDF-Datei · 19 KB) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 216 KB) der IHK Mittleres Ruhrgebiet.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung wird in Form einer gestreckten Abschlussprüfung durchgeführt (Abschlussprüfung in zwei voneinander getrennten Teilen).
- Teil 1 der Prüfung mit 20 Prozent Gewichtung
– Prüfungsbereich 1: Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes (schriftlich; 90 Minuten; 20 Prozent)
Es werden nur berufsbildübergreifende Positionen geprüft. Alle IT-Berufe haben die gleiche Teil 1 Prüfung.
- Teil 2 der Prüfung mit 80 Prozent Gewichtung
- Prüfungsbereich 2: betriebliche Projektarbeit (50 Prozent)
- Prüfungsbereich 3: Konzeption und Administration von IT-Systemen (schriftlich; 90 Minuten; 10 Prozent)
- Prüfungsbereich 4: Analyse und Entwicklung von Netzen (schriftlich; 90 Minuten; 10 Prozent)
- Prüfungsbereich 5: WiSo (schriftlich; 60 Minuten; 10 Prozent)
Betriebliche Projektarbeit
Der Prüfling soll in diesem Prüfungsteil eine betriebliche Projektarbeit (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 885 KB) von höchstens 40 Stunden durchführen und dokumentieren. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe, Teilaufgaben unter wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Vorgaben selbstständig planen, umsetzen und kundengerecht dokumentieren kann. Durch eine Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch soll der Prüfling die Vorgehensweise im Projekt begründen. Die Projektdokumentation ist online bei der IHK einzureichen. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Ausführung das zu realisierende Konzept online zur Genehmigung einzureichen.
Die Zugangsdaten zum Einstellen des Projektantrags und der Projektdokumentation erhalten die Prüflinge rechtzeitig vor der Antragsfrist. Die Antragsfristen für die Sommer- und Winterabschlussprüfung sind der 1. Februar und der 1. September.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung. Hier finden Sie Informationen zu Fortbildungsmöglichkeiten.
Ausbildungsverordnung & Rahmenplan
Die Ausbildungsverordnung, den Rahmenplan und ein Muster zur Sachlich-zeitlichen Gliederung erhalten Sie .