Fachinformatiker/-in Anwendungsentwicklung
Fachinformatiker/-innen der Fachrichtung Anwendungsentwicklung konzipieren und realisieren kundenspezifische Softwareanwendungen durch den Einsatz von Methoden der Projektplanung, -durchführung und -kontrolle, sowie dem Anwenden von Software-Entwicklungswerkzeugen. Das Testen von Anwendungen und das Beheben von Fehlern durch den Einsatz von Experten- und Diagnosesystemen gehört genauso zu ihren Tätigkeiten, wie das Beraten und Schulen der Benutzer.
Sie arbeiten in Unternehmen nahezu aller Wirtschaftsbereiche, vor allem aber in der IT-Branche. Sie sind auch für Unternehmen tätig, die Software für ihre Geschäftsprozesse selbst erstellen bzw. anpassen.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.
Berufskolleg
Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden. Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.
Ausbildungsgebühr
Für Vertragsverhältnisse beträgt die Ausbildungsgebühr 250,- €.
Die Ausbildungsgebühren richten sich nach der Gebührenordnung (PDF-Datei · 19 KB) und dem Gebührentarif (PDF-Datei · 174 KB) der IHK Mittleres Ruhrgebiet.
Abschlussprüfung
Die Abschlussprüfung wird in Form einer gestreckten Abschlussprüfung durchgeführt (Abschlussprüfung in zwei voneinander getrennten Teilen).
- Teil 1 der Prüfung mit 20 Prozent Gewichtung
– Prüfungsbereich 1: Einrichten eines IT-gestützten Arbeitsplatzes (schriftlich; 90 Minuten; 20 Prozent)
Es werden nur berufsbildübergreifende Positionen geprüft. Alle IT-Berufe haben die gleiche Teil 1 Prüfung.
- Teil 2 der Prüfung mit 80 Prozent Gewichtung
- Prüfungsbereich 2: betriebliche Projektarbeit (50 Prozent)
- Prüfungsbereich 3: Planen eines Softwareproduktes (schriftlich; 90 Minuten; 10 Prozent)
- Prüfungsbereich 4: Entwicklung und Umsetzung von Algorithmen (schriftlich; 90 Minuten; 10 Prozent)
- Prüfungsbereich 5: WiSo (schriftlich; 60 Minuten; 10 Prozent)
Betriebliche Projektarbeit
Der Prüfling soll in diesem Prüfungsteil eine betriebliche Projektarbeit (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 885 KB) von höchstens 80 Stunden durchführen und dokumentieren. Durch die Projektarbeit und deren Dokumentation soll der Prüfling belegen, dass er Arbeitsabläufe, Teilaufgaben unter wirtschaftlichen, technischen und organisatorischen Vorgaben selbstständig planen, umsetzen und kundengerecht dokumentieren kann. Durch eine Präsentation und einem anschließenden Fachgespräch soll der Prüfling die Vorgehensweise im Projekt begründen. Die Projektdokumentation ist online bei der IHK einzureichen. Dem Prüfungsausschuss ist vor der Ausführung das zu realisierende Konzept online zur Genehmigung einzureichen.
Die Zugangsdaten zum Einstellen des Projektantrags und der Projektdokumentation erhalten die Prüflinge rechtzeitig vor der Antragsfrist. Die Antragsfristen für die Sommer- und Winterabschlussprüfung sind der 31. Januar und der 31. August.
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung. Hier finden Sie Informationen zu Fortbildungsmöglichkeiten.
Ausbildungsverordnung & Rahmenplan
Die Ausbildungsverordnung, den Rahmenplan und ein Muster zur Sachlich-zeitlichen Gliederung erhalten Sie .