Das Sachverständigenwesen

Die IHK Mittleres Ruhrgebiet bestellt und vereidigt Sachverständige. Zugang zu Sachverständigendatenbanken und Hinweise zum Verfahren der öffentlichen Bestellung finden Sie in den folgenden Abschnitten.

Sachverständige finden

Öffentlich bestellte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Für über 280 verschiedene Sachgebiete stehen öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zur Verfügung. Die Sachverständigen sind verpflichtet, unparteiische Gutachten zu erstellen. Sie stehen darüber hinaus zur Streitvermeidung und Streitschlichtung als Schiedsgutachter zur Verfügung.

Sachverständigendatenbank

Unter www.svv.ihk.de können Sie bundesweit nach mehr als 8000 Sachverständigen recherchieren. Hier finden Sie die Sachverständigen aller deutschen IHKn und anderer Bestellungskörperschaften, wie Landwirtschaftskammern und Architektenkammern.
Tipp: Unter „Erweiterte Suche“ können Sie die Suche genauer eingrenzen und nach Sachgebieten, Stichworten, Namen oder auch regional nach Orten oder bestellenden Behörden suchen.
In Nordrhein-Westfalen sind neben den Industrie- und Handelskammern noch weitere Organisationen für die öffentliche Bestellung von Sachverständigen zuständig. Auch sie sind gerne bei der Recherche nach geeigneten Sachverständigen behilflich.
Die Architektenkammer NRW und die Ingenieurkammer-Bau NRW nehmen für die von ihnen betreuten Wirtschaftsbereiche die gleichen Aufgaben wie die IHK wahr.
Die Handwerkskammern bestellen Sachverständige, die über von Handwerkern erbrachte Leistungen und die Angemessenheit von Preisen Gutachten erstellen.
Die Landwirtschaftskammer NRW bestellt Sachverständige auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft einschließlich des Garten-, Landschafts- und Weinbaus.
Die Bezirksregierung ist zuständig für die öffentliche Bestellung und Vereidigung auf dem Gebiet des Vermessungswesens.

Die öffentliche Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen

Die IHK bestellt und vereidigt Sachverständige nach § 36 GewO in Bereichen, für die ein Bedarf an Sachverständigenleistungen besteht.

Aufgaben von Sachverständigen

Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zeichnen sich durch besondere Sachkunde, Objektivität und Vertrauenswürdigkeit aus. Sie ermitteln Schadensursachen, stellen Umfang und Höhe von Schäden fest und bewerten beispielsweise Maschinen, Grundstücke, Kraftfahrzeuge und Hausrat. Öffentlich bestellte Sachverständige sind zu unparteiischer und unabhängiger Gutachtenerstattung verpflichtet. Die Gutachten dienen nicht nur zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten vor Gericht, sondern können auch dazu beitragen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Gütesiegel für Sachverständige

Durch die öffentliche Bestellung wird dem Sachverständigen eine besondere Qualifikation zuerkannt und Gerichten, Behörden, Wirtschaft und Allgemeinheit werden geeignete Personen zur Verfügung gestellt.
Öffentlich bestellt werden nur Fachleute mit herausragender Qualifikation. Um das Gütesiegel der öffentlichen Bestellung zu erhalten, müssen sie sich einem aufwändigen Prüfverfahren unterziehen.

Voraussetzungen und Verfahren

Vor einer öffentlichen Bestellung wird insbesondere überprüft, ob der Sachverständige über die besondere Sachkunde verfügt und die persönliche Eignung besitzt.
Die IHK Mittleres Ruhrgebiet ist für Sie der richtige Ansprechpartner, wenn sich Ihre Hauptniederlassung in den Städten Bochum, Herne, Witten oder Hattingen befindet. Auch andere Körperschaften (z.B. Handwerkskammern, Landwirtschaftskammern) nehmen in ihrem örtlichen und sachlichen Zuständigkeitsbereich öffentliche Bestellungen vor.
Einzelheiten über die persönlichen Voraussetzungen, die Pflichten eines öffentlich bestellten Sachverständigen und das Bestellungsverfahren entnehmen Sie im Downloadbereich rechts der Sachverständigenordnung sowie dem Merkblatt zum Sachverständigenwesen.