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Nr. 5494624

Sachverständige

Die IHKs sind zuständig, Sachverständige und Probenehmer öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Alle Industrie- und Handelskammern halten nach Fachbereichen unterteilte Verzeichnisse der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen vor.
Öffentlich bestellte Sachverständige fertigen nicht nur Gutachten, die Tatsachen feststellen oder Ursachen ermitteln. Sie beraten und verantworten auch regelmäßige Überprüfungen und Überwachungen, sie analysieren und bewerten. Und sie sind als Schiedsgutachter tätig. Das heißt: Zwei Vertragspartner können festlegen, dass sie das fachliche Urteil eines Sachverständigen als verbindlich anerkennen. Damit sorgen beide Seiten schnell für Rechtssicherheit - etwa bei der Frage, ob die Qualität einer Lieferung oder Dienstleistung der vertraglichen Absprache entspricht oder ob eine Anlage funktionsfähig installiert wurde.