Menschen mit Behinderungen können infolge ihrer individuellen Beeinträchtigungen Nachteile bei Prüfungen entstehen. Aus diesem Grund haben sie die Möglichkeit entsprechende Nachteilsausgleiche geltend zu machen.
Regelmäßig werden Ausbildungsberufe den Anforderungen von Wirtschaft und Gesellschaft durch Neuordnungen, d.h. Überarbeitungen angepasst. Bei entsprechendem Bedarf werden auch neue Berufe erstellt.