Kleingewerbetreibende sind aufgrund der geringen Größe und Umfangs ihres Betriebs nicht dazu verpflichtet, sich ins Handelsregister eintragen zu lassen. Sie können sich aber für eine freiwillige Eintragung entscheiden. Welche Vor- und Nachteile eine solche Handelsregistereintragung hat, welche Rechte und Pflichten hiermit verbunden sind und was Kleingewerbetreibende bei ihrer Entscheidung zur Eintragung beachten müssen erfahren Sie in diesem Merkblatt.