Die „Richtlinie über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren“ macht Änderungen im deutschen Gewährleistungsrecht bis 2026 notwendig.
Wer im Internet mit seinem Unternehmen präsent ist und dort Informationsdienste, Waren oder Dienstleistungen anbietet, muss eine Vielzahl von rechtlichen Vorschriften beachten.