Versicherungsvermittler und -berater gehören zu den erlaubnispflichtigen Gewerben und haben bei der Gewerbeaufnahme und -ausübung einige Regelungen zu beachten.
Wer gewerbsmäßig als Versteigerer oder gar als öffentlich bestellter und vereidigter Versteigerer tätig werden möchte, benötigt die Erlaubnis der zuständigen Behörde (§ 34 b GewO). Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit, der Auftraggeber oder Bieter notwendig ist.
Das Vertragsrecht regelt den Abschluss und die Abwicklung von Verträgen, wie zum Beispiel Garantien, Umtausch oder Verjährung. Hier gibt es für IHK-Mitglieder auch eine Reihe von Mustern für Verträge und AGB.
Mit dem Vorgründungs- und Nachfolgecoaching Bayern bieten das Wirtschaftsministerium Bayern und die IHK Schwaben mit Unterstützung der Europäischen Union eine Beratungsförderung an. Erfahren Sie hier mehr über das Coaching.