Jedes Unternehmen kann sich -unabhängig von der Rechtsform- in das Handelsregister, das in Schwaben bei den Registergerichten in Augsburg, Memmingen und Kempten geführt wird, eintragen lassen. Ab einer gewissen Größenordnung und für bestimmte Rechtsformen besteht sogar eine Eintragungspflicht. Die Anmeldung muss immer über einen Notar erfolgen. Die Handelsregistereintragung berechtigt u.a. zur Führung eines Firmennamens. Dieser kann zur Selbstdarstellung des Unternehmens beitragen, doch bei der Wahl müssen gewisse Regeln beachtet werden.