Unternehmer, die weder buchführungspflichtig noch im Handelsregister eingetragen sind und zudem bestimmte Umsatz- und Gewinnschwellen unterschreiten, dürfen ihren Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung ermitteln.
Als Händler muss man zu vielem informiert sein: Tariffragen oder das neue Kassengesetz sind ebenso wichtig wie die digitalen Herausforderungen, zum Beispiel Bezahlen mit dem Smartphone. Wir informieren Sie zu wichtigen Themen!
Gewerbsmäßig tätige Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter nach § 34c Gewerbeordnung (GewO) benötigen zur Ausübung ihrer Tätigkeit eine gewerberechtliche Erlaubnis der zuständigen Industrie- und Handelskammer.