Jedes Unternehmen kann in eine Krise geraten, egal ob sie ausschließlich das einzelne Unternehmen betrifft, ob sie sich schrittweise auf eine ganze Branche ausweitet, oder ob sie schlagartig ganze Volkswirtschaften ergreift.
Selbständige Wohnungseigentumsverwalter (WEG-Verwalter) und Mietverwalter (für Dritte) benötigen zur Geschäftsausübung seit 1. August 2018 eine besondere Genehmigung, eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c der Gewerbeordnung (GewO).