In Deutschland ist der Handel mit Schusswaffen und Munition erlaubnispflichtig. Die Erlaubnis wird von der für die gewerbliche Niederlassung des Antragstellers zuständigen Behörde auf Antrag erteilt.
Immobilienmakler, Darlehensvermittler (ohne Immobiliardarlehen), Bauträger, Baubetreuer und Wohnimmobilienverwalter benötigen eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung (GewO). Die Erteilung dieser Erlaubnis ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.