Werden Auszubildende während ihrer Berufsausbildung schwanger, so gelten grundsätzlich die gleichen Bestimmungen hinsichtlich Mutterschutz, Kündigungsschutz, Elternzeitt und Elterngeld wie bei Arbeitnehmerinnen. Darüber hinaus stellt sich bei Auszubildenden aber die Frage, wie die Ausbildung fortgesetzt und beendet werden kann.